Der Gewalt Gottes, das ist auch des Gottmenschen Christus, ist keine Grenze
  gezogen. Weder die "geistlichen" Angelegenheiten der Kirche noch die
  "weltlichen" des Staates sind in dem Sinne souveraen, dass sie in irgendeinem
  Teilchen ihres Wesens, in irgendeiner Sekunde ihres Daseins sich der
  Oberherrschaft Gottes entziehen duerften. Auch der Staat steht in jeder
  einzelnen seiner Handlungen restlos unter der Souveraenitaet Christi. Nie
  darf eine Regierung ein Gesetz ausfertigen, nie einen einzigen Staatsakt
  vollziehen, der von Christus nicht gutgeheissen werden koennte. Es gibt ein
  doppeltes Recht, ein staatliches und ein Kirchenrecht, aber es gibt keine
  doppelte Moral (Franziskus Stratmann).