Der Gewalt Gottes, das ist auch des Gottmenschen Christus, ist keine Grenze
gezogen. Weder die "geistlichen" Angelegenheiten der Kirche noch die
"weltlichen" des Staates sind in dem Sinne souveraen, dass sie in irgendeinem
Teilchen ihres Wesens, in irgendeiner Sekunde ihres Daseins sich der
Oberherrschaft Gottes entziehen duerften. Auch der Staat steht in jeder
einzelnen seiner Handlungen restlos unter der Souveraenitaet Christi. Nie
darf eine Regierung ein Gesetz ausfertigen, nie einen einzigen Staatsakt
vollziehen, der von Christus nicht gutgeheissen werden koennte. Es gibt ein
doppeltes Recht, ein staatliches und ein Kirchenrecht, aber es gibt keine
doppelte Moral (Franziskus Stratmann).