29:1 Am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung
abhalten; an diesem Tag duerft ihr keine schwere Arbeit verrichten.
Es soll fuer euch ein Tag sein, an dem mit grossem Laerm die Trompete
geblasen wird.
29:2 Richtet als Brandopfer, als beruhigenden Duft fuer den Herrn einen
Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjaehrige Laemmer her,
29:3 ferner als zu dem Stier gehoerendes Speiseopfer drei Zehntel
Feinmehl, das mit Oel vermengt ist, sowie zwei Zehntel fuer den einen
Widder
29:4 und ein Zehntel fuer jedes der sieben Laemmer,
29:5 dazu einen Ziegenbock als Suendopfer, um euch zu entsuehnen,
29:6 das alles zusaetzlich zum monatlichen Brandopfer und zum
dazugehoerenden Speiseopfer und zusaetzlich zum regelmaessigen
Brandopfer, zum dazugehoerenden Speiseopfer und den dazugehoerenden
Trankopfern, wie sie der Vorschrift entsprechen, als beruhigenden
Duft, als Feueropfer fuer den Herrn.
29:7 Am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige
Versammlung abhalten. An diesem Tag sollt ihr euch Enthaltung
auferlegen und duerft keinerlei Arbeit verrichten;
29:8 ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer als beruhigenden Duft darbringen.
Dafuer sollt ihr einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose
einjaehrige Laemmer verwenden,
29:9 ferner als zu dem Stier gehoerendes Speiseopfer drei Zehntel
Feinmehl, das mit Oel vermengt ist, sowie zwei Zehntel fuer den einen
Widder
29:10 und ein Zehntel fuer jedes der sieben Laemmer,
29:11 ausserdem einen Ziegenbock als Suendopfer, und zwar zusaetzlich zum
Suendopfer der Entsuehnung, zum regelmaessigen Brandopfer, zum
dazugehoerenden Speiseopfer und den dazugehoerenden Trankopfern.
29:12 Am fuenfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige
Versammlung abhalten. An diesem Tag duerft ihr keine schwere Arbeit
verrichten; ihr sollt sieben Tage lang ein Fest zur Ehre des Herrn
feiern.
29:13 Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer, als
beruhigenden Duft fuer den Herrn. Dreizehn Jungstiere, zwei Widder
und vierzehn fehlerlose einjaehrige Laemmer sollen es sein,
29:14 ferner als dazugehoerendes Speiseopfer drei Zehntel Feinmehl, das mit
Oel vermengt ist, fuer jeden der dreizehn Stiere, zwei Zehntel fuer
jeden der zwei Widder
29:15 und ein Zehntel fuer jedes der vierzehn Laemmer,
29:16 ausserdem ein Ziegenbock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum
regelmaessigen Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und
Trankopfer.
29:17 Am zweiten Tag sollen es zwoelf Jungstiere, zwei Widder und vierzehn
fehlerlose einjaehrige Laemmer sein,
29:18 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere,
Widder und Laemmer, wie es vorgeschrieben ist,
29:19 ferner ein Ziegenbock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum
regelmaessigen Brandopfer sowie zum dazugehoerenden Speise- und
Trankopfer.
29:20 Am dritten Tag sollen es elf Stiere, zwei Widder und vierzehn
fehlerlose einjaehrige Laemmer sein,
29:21 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere,
Widder und Laemmer, wie es vorgeschrieben ist,
29:22 ferner ein Bock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum regelmaessigen
Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und Trankopfer.
29:23 Am vierten Tag sollen es zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn
fehlerlose einjaehrige Laemmer sein,
29:24 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere,
Widder und Laemmer, wie es vorgeschrieben ist,
29:25 ferner ein Ziegenbock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum
regelmaessigen Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und
Trankopfer.
29:26 Am fuenften Tag sollen es neun Stiere, zwei Widder und vierzehn
fehlerlose einjaehrige Laemmer sein,
29:27 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere,
Widder und Laemmer, wie es vorgeschrieben ist,
29:28 ferner ein Bock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum regelmaessigen
Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und Trankopfer.
29:29 Am sechsten Tag sollen es acht Stiere, zwei Widder und vierzehn
fehlerlose einjaehrige Laemmer sein,
29:30 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere,
Widder und Laemmer, wie es vorgeschrieben ist,
29:31 ferner ein Bock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum regelmaessigen
Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und Trankopfer.
29:32 Am siebten Tag sollen es sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn
fehlerlose einjaehrige Laemmer sein,
29:33 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere,
Widder und Laemmer, wie es vorgeschrieben ist,
29:34 ferner ein Bock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum regelmaessigen
Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und Trankopfer.
29:35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten. An diesem Tag
duerft ihr keine schwere Arbeit verrichten;
29:36 ihr sollt als Brandopfer, als Feueropfer, als beruhigenden Duft fuer
den Herrn einen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose einjaehrige
Laemmer darbringen,
29:37 dazu die dem Stier, dem Widder und den Laemmern entsprechenden
Speise- und Trankopfer, wie es vorgeschrieben ist,
29:38 ferner einen Bock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum
regelmaessigen Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und
Trankopfer.
29:39 Das sollt ihr zur Ehre des Herrn an euren Festtagen tun, abgesehen
von euren Brand-, Speise-, Trank- und Heilsopfern, die ihr gelobt
habt oder freiwillig darbringt.