24:1    Die Wiederaufnahme einer geschiedenen Ehefrau: 24,1-4

Wenn ein Mann eine Frau geheiratet hat und ihr Ehemann geworden ist,
sie ihm dann aber nicht gefaellt, weil er an ihr etwas Anstoessiges
entdeckt, wenn er ihr dann eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr
uebergibt und sie aus seinem Haus fortschickt,
[Mt 5,31; 19,7; Mk 10,4
Anstoessiges: Was genau gemeint ist, wird nicht deutlich. Vielleicht
liegt gar keine Einschraenkung des Falles auf einen ganz bestimmten
Scheidungsgrund vor. Die Ehescheidung wird jedenfalls als
selbstverstaendlich vorausgesetzt.]

24:2    wenn sie sein Haus dann verlaesst, hingeht und die Frau eines anderen
Mannes wird,

24:3    wenn auch der andere Mann sie nicht mehr liebt, ihr eine
Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr uebergibt und sie aus seinem
Haus fortschickt, oder wenn der andere Mann, der sie geheiratet hat,
stirbt,

24:4    dann darf sie ihr erster Mann, der sie fortgeschickt hat, nicht
wieder heiraten, so dass sie wieder seine Frau wuerde, nachdem sie fuer
ihn unberuehrbar geworden ist. Das waere dem Herrn ein Greuel. Du
sollst das Land, das der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt,
nicht der Suende verfallen lassen.

24:5    Die Befreiung Neuvermaehlter vom Kriegsdienst: 24,5

Wenn ein Mann neuvermaehlt ist, muss er nicht mit dem Heer ausruecken.
Man soll auch keine andere Leistung von ihm verlangen. Ein Jahr lang
darf er frei von Verpflichtungen zu Hause bleiben und die Frau, die
er geheiratet hat, erfreuen.
[20,7]

24:6    Verbotenes Pfandgut: 24,6

Man darf nicht die Handmuehle oder den oberen Muehlstein als Pfand
nehmen; denn dann nimmt man das Leben selbst als Pfand.

24:7    Der Menschenraub: 24,7

Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er einen seiner Brueder, einen
Israeliten, entfuehrt, ihn als Sklaven kennzeichnet und verkauft,
dann soll dieser Entfuehrer sterben. Du sollst das Boese aus deiner
Mitte wegschaffen.
[19,19; 21,21; Ex 21,16; 1 Kor 5,13
Moeglicherweise ist hier der urspruengliche Sinn des siebten Gebots
zu greifen. "Entfuehren" in diesem Gesetz und "stehlen" in 5,19 geben
dasselbe hebraeische Wort wieder.]

24:8    Der Aussatz: 24,8f

Nimm dich in acht, wenn Aussatz als Seuche auftritt. Achte genau auf
alles, wozu euch die levitischen Priester anweisen, und haltet es!
So wie ich es ihnen aufgetragen habe, sollt ihr darauf achten und es
halten.
[10,8]

24:9    Denkt an das, was der Herr, dein Gott, als ihr aus Aegypten zogt,
unterwegs mit Mirjam getan hat.
[Num 12]

24:10   Die Pfandeinbringung und Pfandbehandlung: 24,10-13

Wenn du einem andern irgendein Darlehen gibst, sollst du, um das
Pfand zu holen, nicht sein Haus betreten.

24:11   Du sollst draussen stehen bleiben, und der Mann, dem du das Darlehen
gibst, soll dir ein Pfand nach draussen bringen.

24:12   Wenn er in Not ist, sollst du sein Pfand nicht ueber Nacht behalten.
[(12-13) Ex 22,25f]

24:13   Bei Sonnenuntergang sollst du ihm sein Pfand zurueckgeben. Dann kann
er in seinem Mantel schlafen, er wird dich segnen, und du wirst vor
dem Herrn, deinem Gott, im Recht sein.

24:14   Die Lohnauszahlung an den Tageloehner: 24,14f

Du sollst den Lohn eines Notleidenden und Armen unter deinen Bruedern
oder unter den Fremden, die in deinem Land innerhalb deiner
Stadtbereiche wohnen, nicht zurueckhalten.
[(14-15) Mt 20,8; Mk 10,19; Jak 5,4; Mal 3,5
Andere Lesart: Du sollst einen notleidenden und armen Tagloehner
unter deinen Bruedern oder unter den Fremden, die in deinem Land
innerhalb deiner Stadtbereiche wohnen, nicht ausbeuten.]

24:15   An dem Tag, an dem er arbeitet, sollst du ihm auch seinen Lohn
geben. Die Sonne soll darueber nicht untergehen; denn er ist in Not
und lechzt danach. Dann wird er nicht den Herrn gegen dich anrufen,
und es wird keine Strafe fuer eine Suende ueber dich kommen.

24:16   Das Verbot der Sippenhaft: 24,16

Vaeter sollen nicht fuer ihre Soehne und Soehne nicht fuer ihre Vaeter mit
dem Tod bestraft werden. Jeder soll nur fuer sein eigenes Verbrechen
mit dem Tod bestraft werden.
[7,10; 2 Koen 14,6; Ez 18]

24:17   Die sozial Schwachen: 24,17f

Du sollst das Recht von Fremden, die Waisen sind, nicht beugen; du
sollst das Kleid einer Witwe nicht als Pfand nehmen.
[27,19; (17-18) Ex 22,20-23; 23,9]

24:18   Denk daran: Als du in Aegypten Sklave warst, hat dich der Herr, dein
Gott, dort freigekauft. Darum mache ich es dir zur Pflicht, diese
Bestimmung einzuhalten.
[5,15]

24:19   Die vergessene Garbe: 24,19

Wenn du dein Feld aberntest und eine Garbe auf dem Feld vergisst,
sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Sie soll den Fremden,
Waisen und Witwen gehoeren, damit der Herr, dein Gott, dich bei jeder
Arbeit deiner Haende segnet.
[28,12]

24:20   Die Nachlese: 24,20-22

Wenn du einen Oelbaum abgeklopft hast, sollst du nicht auch noch die
Zweige absuchen. Was noch haengt, soll den Fremden, Waisen und Witwen
gehoeren.

24:21   Wenn du in deinem Weinberg die Trauben geerntet hast, sollst du
keine Nachlese halten. Sie soll den Fremden, Waisen und Witwen
gehoeren.

24:22   Denk daran: Du bist in Aegypten Sklave gewesen. Darum mache ich es
dir zur Pflicht, diese Bestimmung einzuhalten.
[5,15]