23:1    Die Blutschande: 23,1

Ein Mann darf eine Frau seines Vaters nicht heiraten; denn er darf
das Bett seines Vaters nicht aufdecken.
[27,20; 1 Kor 5,1
Manche Bibelausgaben zaehlen diesen Vers als 22,30; entsprechend
aendern sich die Verszahlen von Kap. 23.]

23:2    Die Aufnahme in die Versammlung des Herrn: 23,2-9

In die Versammlung des Herrn darf keiner aufgenommen werden, dessen
Hoden zerquetscht sind oder dessen Glied verstuemmelt ist.

23:3    In die Versammlung des Herrn darf kein Bastard aufgenommen werden;
auch in der zehnten Generation duerfen seine Nachkommen nicht in die
Versammlung des Herrn aufgenommen werden.
[Sach 9,6
Bastard: in H ein Wort mit umstrittener Bedeutung.]

23:4    In die Versammlung des Herrn darf kein Ammoniter oder Moabiter
aufgenommen werden, auch nicht in der zehnten Generation. Niemals
duerfen ihre Nachkommen in die Versammlung des Herrn aufgenommen
werden;

23:5    denn sie sind euch nicht mit Brot und Wasser auf dem Weg
entgegengegangen, als ihr aus Aegypten zogt, und Moab hat Bileam, den
Sohn Beors, aus Petor in Mesopotamien gedungen und gegen dich
ausgesandt, damit er dich verfluchte -
[(5-6) Num 22-24]

23:6    doch der Herr, dein Gott, hat sich geweigert, Bileam zu erhoeren, und
der Herr, dein Gott, hat fuer dich den Fluch in Segen verwandelt;
denn der Herr, dein Gott, liebt dich.

23:7    Du sollst dich nie und nimmer um einen Friedens- und
Freundschaftsvertrag mit ihnen bemuehen.

23:8    Der Edomiter dagegen soll dir kein Greuel sein; denn er ist dein
Bruder. Der Aegypter soll dir kein Greuel sein; denn du hast als
Fremder in seinem Land gewohnt.

23:9    In der dritten Generation duerfen ihre leiblichen Nachkommen in die
Versammlung des Herrn aufgenommen werden.

23:10   Die Reinheit des Heerlagers: 23,10-15

Wenn du ins Feld ziehst und gegenueber deinen Feinden das Lager
aufschlaegst, sollst du dich vor jeder Unsauberkeit hueten.

23:11   Wenn jemand unter dir ist, der nicht mehr rein ist, weil nachts
etwas geschah, soll er in das Vorgelaende des Lagers gehen und das
Lager nicht betreten.

23:12   Wenn der Abend kommt, soll er sich mit Wasser waschen, und wenn die
Sonne untergeht, darf er in das Lager zurueckkehren.

23:13   Du sollst im Vorgelaende des Lagers eine Ecke haben, wo du austreten
kannst.

23:14   In deinem Gepaeck sollst du eine Schaufel haben, und wenn du dich
draussen hinhocken willst, dann grab damit ein Loch, und nachher deck
deine Notdurft wieder zu!

23:15   Denn der Herr, dein Gott, haelt sich in der Mitte deines Lagers auf,
um dich der Gefahr zu entreissen und dir deine Feinde auszuliefern.
Dein Lager soll heilig sein, damit er bei dir nichts Anstoessiges
sieht und sich nicht von dir abwendet.

23:16   Das Verbot der Auslieferung von Fluechtlingen: 23,16f

Du sollst einen fremden Untertan, der vor seinem Herrn bei dir
Schutz sucht, seinem Herrn nicht ausliefern.
[einen fremden Untertan, andere Uebersetzungsmoeglichkeit: einen
Sklaven (aus dem Ausland).]

23:17   Bei dir soll er wohnen duerfen, in deiner Mitte, in einem Ort, den er
sich in einem deiner Stadtbereiche auswaehlt, wo es ihm gefaellt. Du
sollst ihn nicht ausbeuten.

23:18   Das Verbot sakraler Prostitution: 23,18f

Unter den Frauen Israels soll es keine sakrale Prostitution geben,
und unter den Maennern Israels soll es keine sakrale Prostitution
geben.
[(18-19) 1 Koen 14,24; 15,12; 22,47; 2 Koen 23,7]

23:19   Du sollst weder Dirnenlohn noch Hundegeld in den Tempel des Herrn,
deines Gottes, bringen. Kein Geluebde kann dazu verpflichten; denn
auch diese beiden Dinge sind dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
Hundegeld: die Bezahlung bei maennlicher Prostitution.

23:20   Zinsen: 23,20f

Du darfst von deinem Bruder keine Zinsen nehmen: weder Zinsen fuer
Geld noch Zinsen fuer Getreide noch Zinsen fuer sonst etwas, wofuer man
Zinsen nimmt.
[(20-21) 15,3; Ex 22,24
20f: Zumindest innerhalb Israels spielten Darlehen keine Rolle,
ausser wenn eine Familie in Not geraten war. Das vorausgesetzt, ist
ein Darlehen Pflicht der Naechstenliebe, und Zins - der damals sehr
hoch war - wuerde seine Natur verkehren.]

23:21   Von einem Auslaender darfst du Zinsen nehmen, von deinem Bruder
darfst du keine Zinsen nehmen, damit der Herr, dein Gott, dich
segnet in allem, was deine Haende schaffen, in dem Land, in das du
hineinziehst, um es in Besitz zu nehmen.

23:22   Geluebde: 23,22-24

Wenn du vor dem Herrn, deinem Gott, ein Geluebde machst, sollst du
nicht zoegern, es zu erfuellen; sonst wird es der Herr, dein Gott, von
dir einfordern, und die Strafe fuer diese Suende wird ueber dich
kommen.
[Mt 5,33]

23:23   Wenn du davon absiehst, Geluebde zu machen, wird auch die Strafe fuer
diese Suende nicht ueber dich kommen.

23:24   Was deinem Mund entfahren ist, darauf sollst du auch achten, und du
sollst es halten, da du dem Herrn, deinem Gott, ja aus freien
Stuecken gelobt hast, was dein Mund genannt hat.

23:25   Fruechte am Weg: 23,25f

Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel
Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts
in ein Gefaess tun.

23:26   Wenn du durch das Kornfeld eines andern kommst, darfst du mit der
Hand Aehren abreissen, aber die Sichel darfst du auf dem Kornfeld
eines andern nicht schwingen.
[Mt 12,1; Mk 2,23; Lk 6,1]