22:1    Gefundenes Gut: 22,1-3

Du sollst nicht untaetig zusehen, wie ein Stier oder ein Lamm deines
Bruders sich verlaeuft. Du sollst dann nicht so tun, als gingen sie
dich nichts an, sondern sie deinem Bruder zurueckbringen.
[(1-3) Ex 23,4]

22:2    Wenn dein Bruder nicht in der Naehe wohnt oder wenn du ihn nicht
kennst, sollst du das Tier in deinen Stall tun, und es soll dir zur
Verfuegung stehen, bis dein Bruder es sucht und du es ihm zurueckgeben
kannst.

22:3    Ebenso sollst du es mit einem Esel halten, ebenso mit einem Gewand,
ebenso mit allem anderen, was dein Bruder verloren hat: was er
verloren hat und was du findest. Du kannst gar nicht so tun, als
ginge dich das nichts an.

22:4    Die nachbarschaftliche Hilfe: 22,4

Du sollst nicht untaetig zusehen, wie ein Esel oder ein Ochse deines
Bruders auf dem Weg zusammenbricht. Du sollst dann nicht so tun, als
gingen sie dich nichts an, sondern ihm helfen, sie wieder
aufzurichten.
[Ex 23,5]

22:5    Kleidung und Geschlecht: 22,5

Eine Frau soll nicht die Ausruestung eines Mannes tragen, und ein
Mann soll kein Frauenkleid anziehen; denn jeder, der das tut, ist
dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
[Kleidertausch spielte in kanaanaeischen Kulten eine Rolle.]

22:6    Die Aushebung von Vogelnestern: 22,6f

Wenn du unterwegs auf einem Baum oder auf der Erde zufaellig ein
Vogelnest mit Jungen oder mit Eiern darin findest und die Mutter auf
den Jungen oder auf den Eiern sitzt, sollst du die Mutter nicht
zusammen mit den Jungen herausnehmen.

22:7    Sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und nur die Jungen
nehmen, damit es dir gut geht und du lange lebst.
[5,16]

22:8    Schutzgelaender an Dachterrassen: 22,8

Wenn du ein neues Haus baust, sollst du um die Dachterrasse eine
Bruestung ziehen. Du sollst nicht dadurch, dass jemand herunterfaellt,
Blutschuld auf dein Haus legen.
[19,10]

22:9    Das Verbot von Vermischung: 22,9-11

Du sollst in deinem Weinberg keine anderen Pflanzen anbauen, sonst
verfaellt das Ganze dem Heiligtum, sowohl was du zusaetzlich angebaut
hast als auch was der Weinberg traegt.

22:10   Du sollst nicht Ochse und Esel zusammen vor den Pflug spannen.

22:11   Du sollst fuer deine Kleidung kein Mischgewebe aus Wolle und Flachs
verwenden.

22:12   Die Quasten: 22,12

Du sollst an den vier Zipfeln des ueberwurfs, den du traegst, Quasten
anbringen.
[Mt 23,5]

22:13   Die Beschuldigung der Ehefrau wegen vorehelichen Verkehrs: 22,13-21

Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr Verkehr gehabt hat,
sie aber spaeter nicht mehr liebt
[(13-29) 5,18.21; (13-21) 19,12]

22:14   und ihr Anruechiges vorwirft, sie in Verruf bringt und behauptet:
Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr naeherte,
entdeckte ich, dass sie nicht mehr unberuehrt war!,

22:15   wenn Vater und Mutter des Maedchens dann das Beweisstueck ihrer
Unberuehrtheit holen und zu den aeltesten der Stadt ans Tor bringen
[das Beweisstueck ihrer Unberuehrtheit, w�rtlich: ihre Unberuehrtheit.
Es geh�rte wohl zu den Hochzeitsbraeuchen, dass nach dem ersten Verkehr
den Eltern das letzte vorhochzeitliche Gewand ihrer Tochter, das als
Bettuch gedient hatte und nun Blutspuren aufwies, ueberreicht wurde.
Es konnte deshalb in einem Prozess als Beweisstueck dafuer dienen, dass
die Frau unberuehrt in die Ehe gekommen war.]

22:16   und der Vater des Maedchens den Aeltesten erklaert: Ich habe diesem
Mann meine Tochter zur Frau gegeben, aber er liebt sie nicht mehr,

22:17   ja er wirft ihr jetzt Anruechiges vor, indem er sagt: Ich habe
entdeckt, dass deine Tochter nicht mehr unberuehrt war!; aber hier ist
das Beweisstueck fuer die Unberuehrtheit meiner Tochter!, und wenn sie
das Gewand (aus der Hochzeitsnacht) vor den Aeltesten der Stadt
ausbreiten,

22:18   dann sollen die Aeltesten dieser Stadt den Mann packen und zuechtigen
lassen.

22:19   Sie sollen ihm eine Geldbusse von hundert Silberschekel auferlegen
und sie dem Vater des Maedchens uebergeben, weil der Mann eine
unberuehrte Israelitin in Verruf gebracht hat. Sie soll seine Frau
bleiben. Er darf sie niemals entlassen.

22:20   Wenn der Vorwurf aber zutrifft, wenn sich keine Beweisstuecke fuer die
Unberuehrtheit des Maedchens beibringen lassen,

22:21   soll man das Maedchen hinausfuehren und vor die Tuer ihres Vaterhauses
bringen. Dann sollen die Maenner ihrer Stadt sie steinigen, und sie
soll sterben; denn sie hat eine Schandtat in Israel begangen, indem
sie in ihrem Vaterhaus Unzucht trieb. Du sollst das B�se aus deiner
Mitte wegschaffen.
[21,21; Gen 34,7; Jos 7,15; Ri 20,6.10; 2 Sam 13,12; 1 Kor 5,13]

22:22   Der Ehebruch mit einer verheirateten Frau: 22,22

Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er bei einer verheirateten
Frau liegt, dann sollen beide sterben, der Mann, der bei der Frau
gelegen hat, und die Frau. Du sollst das B�se aus Israel
wegschaffen.
[21,21; Joh 8,5]

22:23   Der Beischlaf mit der Verlobten eines anderen: 22,23-27

Wenn ein unberuehrtes Maedchen mit einem Mann verlobt ist und ein
anderer Mann ihr in der Stadt begegnet und sich mit ihr hinlegt,
Durch die "Verlobung" erwarb der Braeutigam das Anrecht auf die
Frau.

22:24   dann sollt ihr beide zum Tor dieser Stadt fuehren. Ihr sollt sie
steinigen, und sie sollen sterben, das Maedchen, weil es in der Stadt
nicht um Hilfe geschrien hat, und der Mann, weil er sich die Frau
eines andern gefuegig gemacht hat. Du sollst das B�se aus deiner
Mitte wegschaffen.
[1 Kor 5,13]

22:25   Wenn der Mann dem verlobten Maedchen aber auf freiem Feld begegnet,
sie festhaelt und sich mit ihr hinlegt, dann soll nur der Mann
sterben, der bei ihr gelegen hat,

22:26   dem Maedchen aber sollst du nichts tun. Bei dem Maedchen handelt es
sich nicht um ein Verbrechen, auf das der Tod steht; denn dieser
Fall ist so zu beurteilen, wie wenn ein Mann einen andern ueberfaellt
und ihn t�tet.

22:27   Auf freiem Feld ist er ihr begegnet, das verlobte Maedchen mag um
Hilfe geschrien haben, aber es ist kein Helfer dagewesen.

22:28   Der Beischlaf mit einer noch nicht Verlobten: 22,28f

Wenn ein Mann einem unberuehrten Maedchen, das noch nicht verlobt ist,
begegnet, sie packt und sich mit ihr hinlegt und sie ertappt werden,
[(28-29) Ex 22,15f]

22:29   soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Maedchens
fuenfzig Silberschekel zahlen, und sie soll seine Frau werden, weil
er sie sich gefuegig gemacht hat. Er darf sie niemals entlassen.