21:1    Der Mord durch einen unbekannten Taeter: 21,1-9

Wenn in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt, damit du es in
Besitz nimmst, einer auf freiem Feld ermordet aufgefunden wird und
man nicht weiss, wer ihn erschlagen hat,
[(1-9) 5,17; 19,12
1-9: War der M�rder nicht bekannt, dann konnte die Blutrache sich
gegen jeden Menschen aus der naechstliegenden Stadt richten. Durch die
hier vorgeschriebene rechtlich-rituelle Aktion befreite sich die
Stadt von dieser Bedrohung.]

21:2    dann sollen deine Aeltesten und Richter hinausgehen und feststellen,
wie weit die Staedte ringsum von dem Ermordeten entfernt sind.

21:3    Wenn feststeht, welche Stadt dem Ermordeten am naechsten liegt,
sollen die Aeltesten dieser Stadt eine junge Kuh aussuchen, die noch
nicht zur Arbeit verwendet worden ist, das heisst, die noch nicht
unter dem Joch gegangen ist.

21:4    Die Aeltesten dieser Stadt sollen die Kuh in ein ausgetrocknetes
Bachtal bringen, wo weder geackert noch gesaet wird. Dort sollen sie
im Bachbett der Kuh das Genick brechen.

21:5    Dann sollen die Priester, die Nachkommen Levis, herantreten; denn
sie hat der Herr, dein Gott, dazu ausgewaehlt, vor ihm Dienst zu tun
und im Namen des Herrn den Segen zu sprechen. Nach ihrem Spruch soll
jeder Rechtsstreit und jeder Fall von K�rperverletzung entschieden
werden.
[10,8; 17,8-13; 19,17]

21:6    Alle Aeltesten dieser Stadt sollen, weil sie dem Ermordeten am
naechsten sind, ueber der Kuh, der im Bachbett das Genick gebrochen
wurde, ihre Haende waschen.
[(6-7) Mt 27,24]

21:7    Sie sollen feierlich sagen: Unsere Haende haben dieses Blut nicht
vergossen, und unsere Augen haben nichts gesehen.
[(7-9) 19,10]

21:8    Deck es zu, zum Schutz deines Volkes Israel, das du freigekauft
hast, Herr, und lass kein unschuldig vergossenes Blut in der Mitte
deines Volkes Israel bleiben. Dann ist das Blut zu ihrem Schutz
zugedeckt.

21:9    Du wirst das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen
k�nnen, wenn du tust, was in den Augen des Herrn richtig ist.
[21,21]

21:10   Die Heirat einer Kriegsgefangenen: 21,10-14

Wenn du zum Kampf gegen deine Feinde ausziehst und der Herr, dein
Gott, sie alle in deine Gewalt gibt, wenn du dabei Gefangene machst

21:11   und unter den Gefangenen eine Frau von sch�ner Gestalt erblickst,
wenn sie dein Herz gewinnt und du sie heiraten m�chtest,

21:12   dann sollst du sie in dein Haus bringen, und sie soll sich den Kopf
scheren, ihre Naegel kuerzen
[12f: Haarescheren, Naegelschneiden und Neueinkleidung sind
wahrscheinlich Symbolhandlungen, die besagen, hier beginne ein neues
Leben. Der Sinn der Trauer ist die seelische Losl�sung von der
Vergangenheit.]

21:13   und die Gefangenenkleidung ablegen. Sie soll in deinem Haus wohnen
und einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter beweinen. Danach
darfst du mit ihr Verkehr haben, du darfst ihr Mann werden und sie
deine Frau.

21:14   Wenn sie dir aber nicht mehr gefaellt, darfst du sie entlassen, und
sie darf tun, was sie will. Auf keinen Fall darfst du sie fuer Silber
verkaufen. Auch darfst du sie nicht als Sklavin kennzeichnen. Denn
du hast sie dir gefuegig gemacht.

21:15   Das Erbrecht des erstgeborenen Sohnes: 21,15-17

Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er
nicht liebt, und wenn beide ihm S�hne gebaeren, die geliebte wie die
ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten stammt,

21:16   dann darf er, wenn er sein Erbe unter seine S�hne verteilt, den Sohn
der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln und damit gegen
das Recht des wirklichen Erstgeborenen, des Sohnes der ungeliebten
Frau, verstossen.

21:17   Vielmehr soll er den Erstgeborenen, den Sohn der Ungeliebten,
anerkennen, indem er ihm von allem, was er besitzt, den doppelten
Anteil gibt. Ihn hat er zuerst gezeugt, er besitzt das
Erstgeborenenrecht.
[Gen 49,3
den doppelten Anteil, andere uebersetzungsm�glichkeit: zwei
Drittel.]

21:18   Die Verstossung eines Sohnes: 21,18-21

Wenn ein Mann einen st�rrischen und widerspenstigen Sohn hat, der
nicht auf die Stimme seines Vaters und seiner Mutter h�rt, und wenn
sie ihn zuechtigen und er trotzdem nicht auf sie h�rt,
[(18-21) 5,16; Ex 21,15.17
18-21: Das Gesetz begrenzt die in der patriarchalischen
Gesellschaft unbegrenzte vaeterliche Gewalt auf doppelte Weise: Die
Verstossung eines Sohnes muss ueber ein �ffentliches Gerichtsverfahren
laufen, und neben dem Vater muss auch die Mutter taetig werden.]

21:19   dann sollen Vater und Mutter ihn packen, vor die Aeltesten der Stadt
und die Torversammlung des Ortes fuehren
[19,12]

21:20   und zu den Aeltesten der Stadt sagen: Unser Sohn hier ist st�rrisch
und widerspenstig, er h�rt nicht auf unsere Stimme, er ist ein
Verschwender und Trinker.

21:21   Dann sollen alle Maenner der Stadt ihn steinigen, und er soll
sterben. Du sollst das B�se aus deiner Mitte wegschaffen. Ganz
Israel soll davon h�ren, damit sie sich fuerchten.
[13,6.12; 17,7.12; 19,13.19; 21,9; 22,21f; 24,7; Ri 20,13]

21:22   Die Bestattung von Hingerichteten: 21,22f

Wenn jemand ein Verbrechen begangen hat, auf das die Todesstrafe
steht, wenn er hingerichtet wird und du den Toten an einen Pfahl
haengst,
[Apg 10,39; (22-23) Jos 8,29; Mt 27,57f; Joh 19,31]

21:23   dann soll die Leiche nicht ueber Nacht am Pfahl haengen bleiben,
sondern du sollst ihn noch am gleichen Tag begraben; denn ein
Gehenkter ist ein von Gott Verfluchter. Du sollst das Land nicht
unrein werden lassen, das der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz
gibt.
[Gal 3,13]