20:1    Das Aufgebot des Volksheeres: 20,1-9

Wenn du zum Kampf gegen deine Feinde ausziehst und Pferde und Wagen
und ein Kriegsvolk erblickst, das zahlreicher ist als du, dann
sollst du dich nicht vor ihnen fuerchten; denn der Herr, dein Gott,
der dich aus Aegypten heraufgefuehrt hat, ist bei dir.

20:2    Wenn ihr in den Kampf zieht, soll der Priester vortreten, dem
Kriegsvolk eine Ansprache halten
[(2-4) 1,29-31; 3,21f; Ex 14,13f; Jos 23,3-13; Dtn 17,12]

20:3    und zu ihnen sagen: Hoere, Israel! Ihr zieht heute in den Kampf gegen
eure Feinde. Verliert nicht den Mut! Fuerchtet euch nicht, geratet
nicht durcheinander, und weicht nicht erschreckt zurueck, wenn sie
angreifen.

20:4    Denn der Herr, euer Gott, zieht mit euch, um fuer euch gegen eure
Feinde zu kaempfen und euch zu retten.
[Ex 14,30; Ri 2,18; 6,37; 7,7; 10,12; 1 Sam 7,8; 14,23.39]

20:5    Dann sollen die Listenfuehrer zum Kriegsvolk sagen: Ist unter euch
einer, der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat? Er
trete weg und kehre zu seinem Haus zurueck, damit er nicht im Kampfe
faellt und ein anderer es einweiht.
[(5-9) 16,18; 28,30]

20:6    Ist unter euch einer, der einen Weinberg angelegt und noch nicht die
erste Lese gehalten hat? Er trete weg und kehre nach Hause zurueck,
damit er nicht im Kampfe faellt und ein anderer die erste Lese haelt.

20:7    Ist unter euch einer, der sich mit einer Frau verlobt und sie noch
nicht geheiratet hat? Er trete weg und kehre nach Hause zurueck,
damit er nicht im Kampfe faellt und ein anderer seine Frau heiratet.
[24,5]

20:8    Ausserdem sollen die Listenfuehrer zum Kriegsvolk sagen: Ist unter
euch einer, der sich fuerchtet und keinen Mut hat? Er trete weg und
kehre nach Hause zurueck, damit nicht auch noch seinen Bruedern der
Mut genommen wird.
[Ri 7,3]

20:9    Und wenn die Listenfuehrer damit zu Ende sind, dies dem Kriegsvolk zu
sagen, sollen sie Truppenfuehrer ernennen und ihnen das Kommando ueber
das Kriegsvolk uebertragen.

20:10   Der Krieg gegen Staedte: 20,10-18

Wenn du vor eine Stadt ziehst, um sie anzugreifen, dann sollst du
ihr zunaechst eine friedliche Einigung vorschlagen.

20:11   Nimmt sie die friedliche Einigung an und oeffnet dir die Tore, dann
soll die gesamte Bevoelkerung, die du dort vorfindest, zum Frondienst
verpflichtet und dir untertan sein.

20:12   Lehnt sie eine friedliche Einigung mit dir ab und will sich mit dir
im Kampf messen, dann darfst du sie belagern.

20:13   Wenn der Herr, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt, sollst du alle
maennlichen Personen mit scharfem Schwert erschlagen.

20:14   Die Frauen aber, die Kinder und Greise, das Vieh und alles, was sich
sonst in der Stadt befindet, alles, was sich darin pluendern laesst,
darfst du dir als Beute nehmen. Was du bei deinen Feinden gepluendert
hast, darfst du verzehren; denn der Herr, dein Gott, hat es dir
geschenkt.

20:15   So sollst du mit allen Staedten verfahren, die sehr weit von dir
entfernt liegen und nicht zu den Staedten dieser Voelker hier gehoeren.

20:16   Aus den Staedten dieser Voelker jedoch, die der Herr, dein Gott, dir
als Erbbesitz gibt, darfst du nichts, was Atem hat, am Leben lassen.
[(16-18) 13,16f]

20:17   Vielmehr sollst du die Hetiter und Amoriter, Kanaaniter und
Perisiter, Hiwiter und Jebusiter der Vernichtung weihen, so wie es
der Herr, dein Gott, dir zur Pflicht gemacht hat,
[(17-18) 7,1-4]

20:18   damit sie euch nicht lehren, alle Greuel nachzuahmen, die sie
begingen, wenn sie ihren Goettern dienten, und ihr nicht gegen den
Herrn, euren Gott, suendigt.
[18,9]

20:19   Die Schonung des Baumbestandes: 20,19f

Wenn du eine Stadt laengere Zeit hindurch belagerst, um sie
anzugreifen und zu erobern, dann sollst du ihrem Baumbestand keinen
Schaden zufuegen, indem du die Axt daran legst. Du darfst von den
Baeumen essen, sie aber nicht faellen mit dem Gedanken, die Baeume auf
dem Feld seien der Mensch selbst, so dass sie von dir belagert werden
muessten.
[die Baeume auf dem Feld seien der Mensch selbst: Von den Baeumen
leben die Menschen der Stadt. Wer sie vernichtet, nimmt den Menschen
fuer lange Zeit ihren Lebensunterhalt.]

20:20   Nur den Baeumen, von denen du weisst, dass sie keine Fruchtbaeume sind,
darfst du Schaden zufuegen. Du darfst sie faellen und daraus
Belagerungswerk bauen gegen die Stadt, die gegen dich kaempfen will,
bis sie schliesslich faellt.