Wenn der Herr, dein Gott, die Voelker, deren Land der Herr, dein
Gott, dir geben will, niederstreckt und du ihren Besitz uebernimmst
und in ihren Staedten und Haeusern wohnst,
[(1-13) 4,41-43; Ex 21,12-14; Jos 20]
19:2 sollst du in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt, damit du
es in Besitz nimmst, drei Staedten eine Sonderstellung zuweisen.
19:3 Du sollst die Wegstrecken berechnen und die Flaeche des Landes, das
der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, in drei Teile teilen.
Dann kann jeder, der einen Menschen getoetet hat, in diese Staedte
fliehen.
19:4 Und so lautet die Bestimmung fuer einen, der jemand getoetet hat und
dorthin flieht, um am Leben zu bleiben: Wenn er den andern ohne
Vorsatz erschlagen hat und nicht schon frueher mit ihm verfeindet
gewesen ist,
19:5 zum Beispiel wenn er mit einem andern in den Wald gegangen ist, um
Baeume zu faellen, seine Hand mit der Axt ausgeholt hat, um einen Baum
umzuhauen, das Eisenblatt sich vom Stiel geloest und den andern
getroffen hat und dieser gestorben ist, dann kann er in eine dieser
Staedte fliehen, um am Leben zu bleiben.
19:6 Es darf nicht sein, dass der Weg (zum Heiligtum) zu weit ist, damit
nicht der Blutraecher, der aus Rachedurst den, der getoetet hat,
verfolgt, ihn einholt und toedlich trifft, obwohl kein Recht besteht,
ihn zu toeten, da er ja mit dem Getoeteten nicht schon frueher
verfeindet war.
[2 Sam 14,7]
19:7 Deshalb mache ich dir zur Pflicht: Du sollst drei Staedten eine
Sonderstellung zuweisen.
19:8 Und wenn der Herr, dein Gott, dein Gebiet vergroessert, wie er es
deinen Vaetern geschworen hat, und dir das ganze Land, von dem er
gesagt hat, er werde es deinen Vaetern geben, wirklich gibt,
[1,7; 11,24; 12,20; Gen 15,18; Ex 23,31; 34,24; Jos 1,4; 1 Koen 5,1-4]
19:9 weil du auf dieses ganze Gebot, auf das ich dich heute verpflichte,
achtest und es haeltst, indem du den Herrn, deinen Gott, liebst und
dein Leben lang auf seinen Wegen gehst, dann sollst du diese drei
Staedte um drei weitere vermehren.
[11,1]
19:10 So soll verhindert werden, dass mitten in dem Land, das der Herr,
dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, unschuldiges Blut vergossen wird
und Blutschuld ueber dich kommt.
[19,13; 21,7-9; 22,8; 27,25]
19:11 Die Auslieferung eines Moerders aus der Asylstadt: 19,11-13
Wenn es sich um einen Mann handelt, der mit einem andern verfeindet
war, wenn er ihm auflauerte, ihn ueberfiel und toedlich traf, so dass
er starb, und wenn er in eine dieser Staedte floh,
19:12 dann sollen die Aeltesten seiner Stadt ihn von dort holen lassen und
in die Gewalt des Blutraechers geben, und er soll sterben.
[5,23; 21,1-9.19; 22,13-21; 25,5-10]
19:13 Du sollst in dir kein Mitleid mit ihm aufsteigen lassen. Du sollst
das Blut des Unschuldigen aus Israel wegschaffen, und es wird dir
gut gehen.
[7,16; 13,9; 19,21; 25,12; 21,21; 19,10]
19:14 Die Grenzverrueckung: 19,14
An deinem Erbbesitz, der dir in dem Land zugeteilt werden soll, das
der Herr, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst, sollst
du die Grenzmarkierung zu deinem Nachbarn hin, die die Vorfahren
errichtet haben, nicht verruecken.
[27,17]
19:15 Die Zahl der Zeugen: 19,15
Wenn es um ein Verbrechen oder ein Vergehen geht, darf ein einzelner
Belastungszeuge nicht Recht bekommen, welches Vergehen auch immer
der Angeklagte begangen hat. Erst auf die Aussage von zwei oder drei
Zeugen darf eine Sache Recht bekommen.
[17,6; Mt 18,16; Joh 8,17; 2 Kor 13,1; 1 Tim 5,19; Hebr 10,28
15f: Die Funktion des Zeugen und die des Anklaegers waren nicht
klar geschieden.]
19:16 Die falsche Aussage vor Gericht: 19,16-21
Wenn jemand vor Gericht geht und als Zeuge einen andern zu Unrecht
der Anstiftung zum Aufruhr bezichtigt,
[(16-21) 5,20; Ex 23,1
Aufruhr, andere uebersetzungsmoeglichkeit: Abfall (vom Herrn).
Welches Vergehen hier genau gemeint ist, bleibt unklar.]
19:17 wenn die beiden Parteien mit ihrem Rechtsstreit vor den Herrn
hintreten, vor die Priester und Richter, die dann amtieren,
[17,9; 26,3
Gemeint ist die Anwendung des Gesetzes von 17,8-13 oder die
Anrufung eines Gottesentscheids durch den zu Unrecht Angeklagten.]
19:18 wenn die Richter eine genaue Ermittlung anstellen und sich zeigt:
Der Mann ist ein falscher Zeuge, er hat seinen Bruder faelschlich
bezichtigt,
[13,15; 17,4]
19:19 dann sollt ihr mit ihm so verfahren, wie er mit seinem Bruder
verfahren wollte. Du sollst das Boese aus deiner Mitte wegschaffen.
[1 Kor 5,13; (19-20) Kap 21,21]
19:20 Die uebrigen sollen davon hoeren, damit sie sich fuerchten und nicht
noch einmal ein solches Verbrechen in deiner Mitte begehen.
19:21 Und du sollst in dir kein Mitleid aufsteigen lassen: Leben fuer
Leben, Auge fuer Auge, Zahn fuer Zahn, Hand fuer Hand, Fuss fuer Fuss.
[19,13; Ex 21,23-25; Mt 5,38]