15:1 Der Verzicht auf Forderungen in jedem siebten Jahr: 15,1-6
In jedem siebten Jahr sollst du die Ackerbrache einhalten.
[(1-11) 15,9.12; 31,10; Ex 23,10f
1-6: Das Gesetz ueber den Verzicht auf Forderungen in jedem siebten
Jahr wird als Weiterentwicklung des alten Brauchs der Ackerbrache im
siebten Jahr und zum Teil mit den dorthin gehoerenden Ausdruecken
formuliert.]
15:2 Und so lautet eine Bestimmung fuer die Brache: Jeder Glaeubiger soll
den Teil seines Vermoegens, den er einem andern unter Personalhaftung
als Darlehen gegeben hat, brachliegen lassen. Er soll gegen den
andern, falls dieser sein Bruder ist, nicht mit Zwang vorgehen; denn
er hat die Brache fuer den Herrn verkuendet.
15:3 Gegen einen Auslaender darfst du mit Zwang vorgehen. Wenn es sich
aber um deinen Bruder handelt, dann lass deinen Vermoegensteil
brachliegen!
[23,20f]
15:4 Doch eigentlich sollte es bei dir gar keine Armen geben; denn der
Herr wird dich reich segnen in dem Land, das der Herr, dein Gott,
dir als Erbbesitz gibt und das du in Besitz nimmst,
[(4-6) 28,1-13]
15:5 wenn du auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hoerst, auf dieses
Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, achtest und es haeltst.
15:6 Wenn der Herr, dein Gott, dich segnet, wie er es dir zugesagt hat,
dann kannst du vielen Voelkern gegen Pfand leihen, du selbst aber
brauchst nichts zu verpfaenden; du wirst ueber viele Voelker Gewalt
haben, ueber dich aber werden sie keine Gewalt haben.
[28,12]
15:7 Die Kredithilfen an arme Israeliten: 15,7-11
Wenn bei dir ein Armer lebt, irgendeiner deiner Brueder in
irgendeinem deiner Stadtbereiche in dem Land, das der Herr, dein
Gott, dir gibt, dann sollst du nicht hartherzig sein und sollst
deinem armen Bruder deine Hand nicht verschliessen.
[(7-8) 1 Joh 3,17]
15:8 Du sollst ihm deine Hand oeffnen und ihm gegen Pfand leihen, was der
Not, die ihn bedrueckt, abhilft.
15:9 Nimm dich in acht, dass du nicht in niedertraechtigem Herzen den
Gedanken hegst: Bald kommt das siebte Jahr, das Brachjahr!, und
deinen armen Bruder boese ansiehst und ihm nichts gibst, so dass er
den Herrn gegen dich anruft und Strafe fuer diese Suende ueber dich
kommt.
[15,1]
15:10 Du sollst ihm etwas geben, und wenn du ihm gibst, soll auch dein
Herz nicht boese darueber sein; denn wegen dieser Tat wird dich der
Herr, dein Gott, segnen in allem, was du arbeitest, und in allem,
was deine Haende schaffen.
15:11 Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum
mache ich dir zur Pflicht: Du sollst deinem notleidenden und armen
Bruder, der in deinem Land lebt, deine Hand oeffnen.
[Mt 26,11; Mk 14,7; Joh 12,8]
15:12 Die Selbstverknechtung: 15,12-18
Wenn dein Bruder, ein Hebraeer - oder auch eine Hebraeerin -, sich dir
verkauft, soll er dir sechs Jahre als Sklave dienen. Im siebten Jahr
sollst du ihn als freien Mann entlassen.
[15,1; Joh 8,35; (12-18) Ex 21,2-11; Jer 34,8-22]
15:13 Und wenn du ihn als freien Mann entlaesst, sollst du ihn nicht mit
leeren Haenden entlassen.
15:14 Du sollst ihm von deinen Schafen und Ziegen, von deiner Tenne und
von deiner Kelter so viel mitgeben, wie er tragen kann. Wie der
Herr, dein Gott, dich gesegnet hat, so sollst du ihn bedenken.
Andere Lesart: Womit der Herr, dein Gott, dich gesegnet hat, damit
sollst du ihn bedenken.
15:15 Denk daran: Als du in aegypten Sklave warst, hat der Herr, dein Gott,
dich freigekauft. Darum verpflichte ich dich heute auf dieses Gebot.
[5,15]
15:16 Wenn dieser Sklave dir aber erklaert: Ich will nicht von dir
freigelassen werden - denn er hat dich und deine Familie
liebgewonnen, weil es ihm bei dir gut ging -,
15:17 so nimm einen Pfriem und stich ihn durch sein Ohr in die Tuer: Dann
ist er dein Sklave fuer immer. Bei einer Sklavin sollst du das
gleiche tun.
15:18 Halt es nicht fuer eine Haerte, wenn du ihn als freien Mann entlassen
musst; denn was er in den sechs Jahren fuer dich erarbeitet hat,
entspricht dem, was du einem Tageloehner als Lohn haettest zahlen
muessen. Dann wird der Herr, dein Gott, dich in allem segnen, was du
tust.
15:19 Die Erstgeburt des Viehs: 15,19-23
Alle maennlichen Erstlinge, die unter deinen Rindern, Schafen und
Ziegen geboren werden, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen. Mit
einem Erstlingsstier darfst du nicht arbeiten, und ein
Erstlingsschaf darfst du nicht scheren.
[(19-23) Ex 13,2.11-16; 22,29; 34,19]
15:20 Jahr fuer Jahr sollst du die Erstlinge vor dem Herrn, deinem Gott, an
der Staette, die der Herr auswaehlt, essen, du und deine Familie.
[14,23]
15:21 Doch wenn ein Tier einen Fehler hat, wenn es hinkt oder blind ist,
wenn es irgendeinen Makel hat, sollst du es nicht fuer den Herrn,
deinen Gott, schlachten.
15:22 In deinen Stadtbereichen sollst du es verzehren; der Reine und der
Unreine koennen es gemeinsam essen, wie bei Gazelle und Damhirsch.
[(22-23) 12,15f.22-25]
15:23 Nur das Blut sollst du nicht geniessen, sondern wie Wasser auf die
Erde schuetten.