14:1    Das Verbot kanaanaeischer Trauerbraeuche: 14,1-2

Ihr seid Kinder des Herrn, eures Gottes. Ihr sollt euch fuer einen
Toten nicht wundritzen und keine Stirnglatzen scheren.
[(1-2) Mt 5,45; 6,9; Lk 6,35; 11,2]

14:2    Denn du bist ein Volk, das dem Herrn, deinem Gott, heilig ist, und
dich hat der Herr ausgewaehlt, damit du unter allen Voelkern, die auf
der Erde leben, das Volk wirst, das ihm persoenlich gehoert.
[7,6; 26,18f; Tit 2,14; 1 Petr 2,9]

14:3    Die Speiseverbote: 14,3-21a

Du sollst nichts essen, was ein Greuel ist.
[(3-21a) Lev 11]

14:4    Dies sind die Grosstiere, die ihr essen duerft: Rind, Lamm, Zicklein,
[4-18: Die uebersetzung der Tiernamen ist nicht immer sicher.]

14:5    Damhirsch, Gazelle, Rehbock, Wildziege, Wisent, Wildschaf und
Steinbock.

14:6    Ihr duerft jedes Grosstier essen, das gespaltene Klauen hat, und zwar
ganz gespaltene Klauen, und das zu den Wiederkaeuern gehoert.

14:7    Von den Grosstieren, die wiederkaeuen oder ganz gespaltene Klauen
haben, duerft ihr aber folgende nicht essen: Kamel, Hase, Klippdachs.
Sie sind zwar Wiederkaeuer, haben aber keine gespaltenen Klauen. Sie
sollen euch als unrein gelten.

14:8    Ebenso das Wildschwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber
kein Wiederkaeuer. Es soll euch als unrein gelten. Vom Fleisch dieser
Tiere duerft ihr nicht essen, und ihr Aas duerft ihr nicht beruehren.
[8.13: In beiden Versen liegt ein sehr frueh verderbter Text vor;
die Wiederherstellung ist unsicher.]

14:9    Von allem, was im Wasser lebt, duerft ihr folgendes essen: Alles, was
Flossen und Schuppen hat, duerft ihr essen.

14:10   Alles, was keine Flossen und keine Schuppen hat, duerft ihr nicht
essen. Es soll euch als unrein gelten.

14:11   Alle reinen Voegel duerft ihr essen.

14:12   Dies sind die Voegel, die ihr nicht essen duerft: Aasgeier,
Schwarzgeier, Bartgeier,

14:13   Milan, die verschiedenen Bussardarten,

14:14   alle Arten des Raben,

14:15   Adlereule, Kurzohreule, Langohreule und die verschiedenen
Falkenarten,

14:16   Kauz, Bienenfresser, Weisseule,

14:17   Kleineule, Fischadler, Fischeule,

14:18   Storch und die verschiedenen Reiherarten, Wiedehopf, Fledermaus

14:19   und alles fliegende Kleingetier: Sie sollen euch als unrein gelten
und duerfen nicht gegessen werden.

14:20   Alle reinen gefluegelten Tiere duerft ihr essen.

14:21a  Ihr duerft keinerlei Aas essen. Du sollst es dem Fremden, der in
euren Stadtbereichen Wohnrecht hat, zum Essen ueberlassen oder es
einem Auslaender verkaufen. Denn du bist ein Volk, das dem Herrn,
deinem Gott, heilig ist.
[Ex 22,30; 7,6]

14:21b  Das Verbot eines Fruchtbarkeitszaubers: 14,21b

Du sollst ein Zicklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
[Ex 23,19; 34,26]

14:22   Die jaehrlichen Abgaben an das Heiligtum: 14,22-27

Du sollst jedes Jahr den Zehnten von der gesamten Ernte geben, die
dein Acker erbringt aus dem, was du angebaut hast.
[(22-27) 12,17-19]

14:23   Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du an der Staette, die er
auswaehlt, indem er dort seinen Namen wohnen laesst, deinen Zehnten an
Korn, Wein und Oel und die Erstlinge deiner Rinder, Schafe und Ziegen
verzehren, damit du lernst, den Herrn, deinen Gott, zu fuerchten,
solange du lebst.
[12,11; 15,19-23]

14:24   Wenn aber der Weg dorthin deine Kraefte uebersteigt, weil die Staette,
die der Herr auswaehlt, indem er dort seinen Namen anbringt, so weit
entfernt liegt und der Herr, dein Gott, dich so gesegnet hat, dass du
den Zehnten nicht dorthin tragen kannst,
[12,5.21]

14:25   dann sollst du alles fuer Silber verkaufen, das Silber als deinen
Besitz zusammenbinden, zu der Staette ziehen, die der Herr, dein
Gott, auswaehlt,

14:26   dort fuer das Silber alles kaufen, worauf du Appetit hast - Rinder,
Schafe, Ziegen, Wein und Bier, alles, wonach es deinen Gaumen
verlangt -, und dann sollst du vor dem Herrn, deinem Gott, Mahl
halten und froehlich sein, du und deine Familie.

14:27   Auch sollst du die Leviten, die in deinen Stadtbereichen Wohnrecht
haben, nicht im Stich lassen, denn sie haben nicht wie du Landanteil
und Erbbesitz.
[10,9]

14:28   Der Zehnt fuer die Armen in jedem dritten Jahr: 14,28f

In jedem dritten Jahr sollst du den ganzen Zehnten deiner
Jahresernte in deinen Stadtbereichen abliefern und einlagern,
[(28-29) 26,12-15
Wahrscheinlich in jedem dritten Jahr nach einem Sabbatjahr; denn
im Sabbatjahr gehoerten alle Ertraege den Armen (vgl. Ex 23,11).]

14:29   und die Leviten, die ja nicht wie du Landanteil und Erbbesitz haben,
die Fremden, die Waisen und die Witwen, die in deinen Stadtbereichen
wohnen, koennen kommen, essen und satt werden, damit der Herr, dein
Gott, dich stets segnet bei der Arbeit, die deine Haende tun.
[10,9; 28,12]