PIRATEN FüR DEMOKRATIE UND GRUNDRECHTE – GEGEN NPD-SäNGERKNABEN IN UNSERER STADT
(Veröffentlicht am 2012-04-26 12:18:16 von tux0r)

Die Jugendorganisation der NPD hat für diesen Freitag (27.04.) eine
„Gesangsdarbietung“ vor dem Schloss angemeldet.
Sie möchte dort ein »seit jeher in nationalen Kreisen bekannten und
beliebten Volkslied „Ein junges Volk steht auf“« singen.
Die Stadt Braunschweig hat die Kundgebung untersagt [
http://www.braunschweiger-zeitung.de/lokales/Braunschweig/stadt-verbietet-hj-lied-vor-dem-schloss-id646824.html
] – das Verwaltungsgericht Braunschweig die Entscheidung am Dienstag
bestätigt. [
http://www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=25370&article_id=105297&_psmand=124
]

-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=
Das Lied zähle zu den meistgesungenen sogenannten Kampfliedern der
Hitlerjugend und habe der ideologischen Indoktrinierung von Kindern und
Jugendlichen gedient.
-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=_Verwaltungsgericht Braunschweig (24.04.2012,
Aktenzeichen: 5 B 63/12)_

Momentan befindet sich der Fall in Berufung beim Nds.
Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

Gegenkundgebung am Freitag?

Die Piraten treten seit jeher für Demokratie und Grundrechte ein – und
stellen sich extremistischen Tendenzen und insbesondere rechter Propaganda
klar entgegen.
Wir klären aktuell, ob wir am Freitag eine Kundgebung für Demokratie und
Grundrechte auf dem Schlossplatz abhalten können, um wieder einmal klar
aufzuzeigen:

Auch in Braunschweig haben Geschichtsklitterung und Nationalsozialismus
keinen Platz!

Update: Kundgebung von 13–15 Uhr angemeldet

Wir haben nun in der Zeit von 13–15 Uhr auf dem Schlossplatz eine
Kundgebung unter dem Titel _»"Ja!" für Demokratie und Grundrechte - Aber
klares "Nein!" gegen Extremismus und rechte Tendenzen«_ angemeldet.

Das OVG Lüneburg hat die Entscheidungen der Stadt und des
Verwaltungsgerichts Braunschweig inzwischen bestätigt – dem Anmelder der
JN-Kundgebung steht allerdings noch der Gang vors Bundesverfassungsgericht
offen.

Update 16:20 – Urteil des OVG ist nicht anfechtbar

Das OVG Lüneburg hat jetzt eine Mitteilung zu seinem Urteil
veröffentlicht [
http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22004&article_id=105418&_psmand=134
]. Der Mitteilung nach ist das Urteil des OVG unanfechtbar.

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