KURZ NOTIERT: ZUGANG ZU ARBEITEN DER WD
(Veröffentlicht am 2012-02-14 05:30:43 von oliver)

Die Bundestagsverwaltung will Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste nur
Parlamentariern zur Verfügung stellen und legte Berufung gegen ein Urteil
zur Herausgabe einer Dissertation an einen Bürger ein. Ja, das sind genau
die Wissenschaftlichen Dienste, die ein Herr Guttenberg für seine
Doktorarbeit missbraucht hat.

Image: Foto: CC-BY-SA 2.0 lang.heinz [
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]In dem Urteil bezog sich das Gericht auf das Informationsfreiheitsgesetz
(IFG) des Bundes, das interessierten Bürgern Einblick in die politischen
Entscheidungswege erlauben soll.

Der Wissenschaftliche Dienst wird, genau wie dessen Mitarbeiter, aus
Steuergeldern finanziert, aber auf die Ergebnisse der Arbeit haben die
Menschen, die das Geld bezahlen, keinen Zugriff? Es ist absolut nicht
nachvollziehbar, warum sich Bürger ihr Einsichtsrecht für Arbeiten der
Wissenschaftlichen Dienste erklagen müssen, nachdem das Parlament selbst
zuvor das Gesetz zur Informationsfreiheit erlassen hat.

Es sollte selbstverständlich sein, dass wissenschaftliche Arbeiten,
Gutachten und Analysen, die aus Steuermitteln finanziert werden, für den
allgemeinen Gebrauch freizugeben sind. Die Abgeordneten im Bundestag
vertreten die Bürger. Wieso sollten Bürger nicht das gleiche Recht auf
Informationen haben?

Wir PIRATEN kritisieren die Haltung der Bundestagsverwaltung und fordern
für alle Bürger freien Zugang zu den Dokumenten.
*_Quellen:_*
*_
_*
[1] Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages [
http://www.bundestag.de/dokumente/wissenschaftlichedienste/index.html ]
[2] Urteil des VG Berlin [
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/vg_2_k_91.11____urteil.pdf
]


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