(SZ)Früher gab es noch Schlagersänger, die drangen mit ihren Liedern
tief in die Grundfragen der menschlichen Existenz vor, und so einer
war Ivo Robic. "Mit 17 fängt das Leben erst an", belehrte er uns, aber
als Teenager glaubt man ja nicht, was die Erwachsenen singen, zumal
sich der entscheidende Widerspruch aufdrängte: Wie mit 17 leben, wenn
man erst mit 18 den Führerschein kriegt? Nein, wirklich, das war
unmöglich, fand doch das richtige Leben im offenen Cabrio statt,
Vollgas, den sommerwarmen Fahrtwind im Haar, und im Radio sang Chuck
Berry: "Riding along in my automobile, my baby beside me at the
wheel..." So würde es sein mit 18, aber bis dahin musste Baby auf dem
Gepäckträger des Mofas Platz nehmen.
Unter solchen Umständen kann man das Jahr vor dem 18.Geburtstag gleich
abhaken. Nichts geht voran, gar nichts, ein einziges Warten auf den
Eintritt ins Leben, auf die Führerscheinprüfung. Doch jetzt keimt
Hoffnung auf: Heute prüft der Verkehrsgerichtstag in Goslar die
Vorschläge der Projektgruppe "Begleitetes Fahren ab 17", was beim
ersten Hinhören verheißungsvoll nach Chuck Berry und seiner
Beifahrerin klingt. Demnach macht einer mit 17 den Führerschein,
springt anschließend ins Cabrio, daneben sitzt bereits...nein, nicht
die Schöne vom Pausenhof, sondern ihr Herr Papa oder eine andere
gereifte Persönlichkeit. Siebzehnjährige, so der Vorschlag, dürfen nur
mit einer Begleitperson ans Steuer, und auch die muss von erlesenem
Zuschnitt sein: mehr als dreißig Jahre alt, mindestens fünf Jahre im
Besitz eines Führerscheins, nicht mehr als sieben Punkte in Flensburg.
Haarfarbe, Schuhgröße und Religionszugehörigkeit sind bis auf weiteres
egal, obwohl es zum Beispiel schwarzhaarigen, kleinfüßigen Katholiken
nach unseren Erfahrungen häufig an sittlicher Reife fehlt.
Ansonsten aber enthält das vorgesehene Reglement viele lobenswerte
Details, die belegen, dass die Deutschen im Entwerfen phantasievoller
Vorschriften keinen Vergleich zu scheuen brauchen. Wenn demnächst die
Regel gilt, dass Jugendliche erst nach 5000 Kilometern Fahrpraxis
allein fahren dürfen, wird man um den Einbau von Fahrtenschreibern
nicht herumkommen. Eigentlich sollte das Gesetz gleich spezielle
Anfängerautos vorschreiben, die nicht nur Stützräder wie ein
Kinderfahrrad haben, sondern auch sechs Sitze. Oder will man einen
Siebzehnjährigen tatsächlich mit nur einer Begleitperson auf die
Straße lassen? Wenigstens der Vertrauenslehrer sollte dabei sein, dazu
ein anonymer Alkoholiker, ein Sanitäter sowie ein Pfarrer, der
gegebenenfalls die letzte Ölung vornehmen könnte. Auf dem sechsten
Platz könnte die Schöne vom Pausenhof sitzen - sofern die nicht mit
einem schwarzhaarigen Katholiken mit Schuhgröße 39 unterwegs ist.