(SZ)Früher gab es noch Schlagersänger, die drangen mit ihren Liedern
  tief in die Grundfragen der menschlichen Existenz vor, und so einer
  war Ivo Robic. "Mit 17 fängt das Leben erst an", belehrte er uns, aber
  als Teenager glaubt man ja nicht, was die Erwachsenen singen, zumal
  sich der entscheidende Widerspruch aufdrängte: Wie mit 17 leben, wenn
  man erst mit 18 den Führerschein kriegt? Nein, wirklich, das war
  unmöglich, fand doch das richtige Leben im offenen Cabrio statt,
  Vollgas, den sommerwarmen Fahrtwind im Haar, und im Radio sang Chuck
  Berry: "Riding along in my automobile, my baby beside me at the
  wheel..." So würde es sein mit 18, aber bis dahin musste Baby auf dem
  Gepäckträger des Mofas Platz nehmen.

  Unter solchen Umständen kann man das Jahr vor dem 18.Geburtstag gleich
  abhaken. Nichts geht voran, gar nichts, ein einziges Warten auf den
  Eintritt ins Leben, auf die Führerscheinprüfung. Doch jetzt keimt
  Hoffnung auf: Heute prüft der Verkehrsgerichtstag in Goslar die
  Vorschläge der Projektgruppe "Begleitetes Fahren ab 17", was beim
  ersten Hinhören verheißungsvoll nach Chuck Berry und seiner
  Beifahrerin klingt. Demnach macht einer mit 17 den Führerschein,
  springt anschließend ins Cabrio, daneben sitzt bereits...nein, nicht
  die Schöne vom Pausenhof, sondern ihr Herr Papa oder eine andere
  gereifte Persönlichkeit. Siebzehnjährige, so der Vorschlag, dürfen nur
  mit einer Begleitperson ans Steuer, und auch die muss von erlesenem
  Zuschnitt sein: mehr als dreißig Jahre alt, mindestens fünf Jahre im
  Besitz eines Führerscheins, nicht mehr als sieben Punkte in Flensburg.
  Haarfarbe, Schuhgröße und Religionszugehörigkeit sind bis auf weiteres
  egal, obwohl es zum Beispiel schwarzhaarigen, kleinfüßigen Katholiken
  nach unseren Erfahrungen häufig an sittlicher Reife fehlt.

  Ansonsten aber enthält das vorgesehene Reglement viele lobenswerte
  Details, die belegen, dass die Deutschen im Entwerfen phantasievoller
  Vorschriften keinen Vergleich zu scheuen brauchen. Wenn demnächst die
  Regel gilt, dass Jugendliche erst nach 5000 Kilometern Fahrpraxis
  allein fahren dürfen, wird man um den Einbau von Fahrtenschreibern
  nicht herumkommen. Eigentlich sollte das Gesetz gleich spezielle
  Anfängerautos vorschreiben, die nicht nur Stützräder wie ein
  Kinderfahrrad haben, sondern auch sechs Sitze. Oder will man einen
  Siebzehnjährigen tatsächlich mit nur einer Begleitperson auf die
  Straße lassen? Wenigstens der Vertrauenslehrer sollte dabei sein, dazu
  ein anonymer Alkoholiker, ein Sanitäter sowie ein Pfarrer, der
  gegebenenfalls die letzte Ölung vornehmen könnte. Auf dem sechsten
  Platz könnte die Schöne vom Pausenhof sitzen - sofern die nicht mit
  einem schwarzhaarigen Katholiken mit Schuhgröße 39 unterwegs ist.