[1] Und der HERR redete zu Mose und sprach: [2] Rede zu den Kindern Israels
und sage ihnen: Wenn jemand ein [besonderes] Gelübde tut, so sollst du ihre
Seelen folgen dermaßen schätzen für den HERRN: [3] Einen Mann vom
zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du auf 50 Schekel Silber
schätzen nach dem Schekel des Heiligtums. [4] Ist es aber eine Frau, so
sollst du sie auf 30 Schekel schätzen. [5] Wenn [die Person] zwischen fünf
und zwanzig Jahren alt ist, dann sollst du sie auf 20 Schekel schätzen,
wenn sie männlich ist, aber auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist. [6] Im
Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du sie auf 5 Schekel Silber
schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 3 Schekel Silber, wenn sie
weiblich ist. [7] Im Alter von 60 Jahren aber und darüber sollst du sie auf
15 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, und auf 10 Schekel, wenn sie
weiblich ist. [8] Ist der Gelobende aber zu arm, um das von dir Geschätzte
zu bezahlen, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester
soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was seine Hand aufbringen
kann, soll der Priester ihn schätzen. [9] Ist es aber ein Tier, von dem man
dem HERRN ein Opfer darbringt, so soll alles, was man von diesem [Tier] dem
HERRN gibt, heilig sein. [10] Man soll es nicht auswechseln noch
vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein
gutes; wenn es aber jemand auswechselt, ein Tier für das andere, so soll es
samt dem zur Auswechslung bestimmten Tier dem HERRN heilig sein. [11] Ist
es aber irgendein unreines Tier, von dem man dem HERRN kein Opfer
darbringen darf, so soll man das Tier vor den Priester stellen; [12] und
der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei
der Schätzung des Priesters soll es bleiben. [13] Will es aber jemand
unbedingt wieder auslösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung
dazugeben. [14] Wenn jemand sein Haus als dem HERRN heilig weiht, so soll
es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es
der Priester schätzt, so soll es gelten. [15] Will es aber derjenige
auslösen, der es geweiht hat, so soll er den fünften Teil der
Schätzungssumme dazugeben; dann gehört es ihm. [16] Wenn jemand dem HERRN
ein Stück Feld von seinem Eigentum weiht, so soll es von dir geschätzt
werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [die Aussaat von] einem Homer
Gerste soll 50 Schekel Silber gelten. [17] Weiht er sein Feld vom Halljahr
an, so soll es nach deiner Schätzung gelten. [18] Weiht er aber das Feld
nach dem Halljahr, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach den
übrigen Jahren bis zum nächsten Halljahr; das soll dann von deiner
Schätzung abgezogen werden. [19] Wenn aber der, welcher das Feld geweiht
hat, es unbedingt wieder auslösen will, so soll er den fünften Teil über
die Schätzungssumme hinaus dazulegen, dann bleibt es sein Eigentum. [20]
Will er aber das Feld nicht auslösen, oder wenn er das Feld einem anderen
verkauft, so kann es nicht mehr ausgelöst werden; [21] sondern das Feld
soll, wenn es im Halljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit
dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Eigentum zu. [22] Wenn
aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das
nicht zu seinen Eigentumsfeldern gehört, [23] so soll ihm der Priester den
Betrag nach deiner Schätzung berechnen bis zum Halljahr, und er soll an
demselben Tag den Schätzwert geben, als heilig für den HERRN. [24] Aber im
Halljahr soll das Feld wieder an den zurückfallen, von dem er es erworben
hatte, an denjenigen, dem das Land als sein Eigentum gehörte. [25] Alle
deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen. Ein
Schekel macht 20 Gera. [26] Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh
weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört; es sei ein Rind oder ein
Schaf: es gehört dem HERRN. [27] Ist es aber ein unreines Tier, so soll man
es auslösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will
man es nicht auslösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.
[28] Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes, nichts, das jemand dem HERRN
gebannt hat, von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder
das Feld seines Eigentums, verkaufen oder auslösen; alles Gebannte ist dem
HERRN hochheilig. [29] Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen
auslösen, sondern er soll unbedingt getötet werden. [30] Alle Zehnten des
Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume,
gehören dem HERRN; sie sind dem HERRN heilig. [31] Will aber jemand etwas
von seinem Zehnten auslösen, der soll den fünften Teil darüber geben. [32]
Und was den ganzen Zehnten von Rindern und Schafen betrifft - von allem,
was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jeweils das zehnte Tier dem
HERRN heilig sein. [33] Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht
ist, man soll es auch nicht vertauschen; wenn es aber jemand irgendwie
vertauscht, so soll es samt dem Vertauschten heilig sein und darf nicht
ausgelöst werden. [34] Das sind die Gebote, die der HERR Mose aufgetragen
hat an die Kinder Israels, auf dem Berg Sinai.