[1] Und der HERR redete zu Mose und sprach: [2] Rede zu den Kindern Israels
und sprich: Wenn eine Frau schwanger ist und einen Knaben gebiert, so soll
sie sieben Tage lang unrein sein; sie soll unrein sein wie in den Tagen, an
denen sie unrein ist wegen ihres Unwohlseins. [3] Und am achten Tag soll
man das Fleisch der Vorhaut [des Knaben] beschneiden. [4] Und sie soll 33
Tage lang im Blut ihrer Reinigung daheim bleiben; sie soll nichts Heiliges
anrühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung
erfüllt sind. [5] Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen
lang unrein sein wie bei ihrer Unreinheit [des Unwohlseins], und sie soll
66 Tage lang daheim bleiben im Blut ihrer Reinigung. [6] Und wenn die Tage
ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie
zu dem Priester am Eingang der Stiftshütte ein einjähriges Lamm als
Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube als
Sündopfer. [7] Und er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Sühnung
erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die
Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert. [8] Kann sie aber den
Preis eines Schafes nicht aufbringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder
zwei junge Tauben, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer, und
der Priester soll für sie Sühnung erwirken, damit sie rein wird.