[1] Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schuldenerlass anordnen. [2]
Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen
seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen
Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen
Schuldenerlass des HERRN ausgerufen. [3] Einen Fremden kannst du bedrängen;
aber was du bei deinem Bruder [ausstehen] hast, das soll deine Hand
erlassen. [4] Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR
wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum
Erbe gibt, damit du es in Besitz nimmst; [5] vorausgesetzt, dass du der
Stimme des HERRN, deines Gottes, eifrig gehorchst und alle diese Gebote
bewahrst und tust, die ich dir heute gebiete. [6] Denn der HERR, dein Gott,
wird dich segnen, wie er es dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern
leihen, du aber wirst dir nichts leihen müssen; du wirst über viele Völker
herrschen, sie aber werden nicht über dich herrschen. [7] Wenn aber ein
Armer bei dir ist, irgendeiner deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem
Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht
verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; [8] sondern
du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm reichlich leihen, so viel er
nötig hat. [9] Hüte dich, dass kein Belialsrat in deinem Herzen ist und du
nicht denkst: "Das siebte Jahr, das Erlassjahr, naht! ", und du deinen
armen Bruder missgünstig ansiehst und ihm nichts gibst; sonst würde er
deinetwegen zum HERRN schreien, und es wäre eine Sünde für dich; [10]
sondern du sollst ihm willig geben, und dein Herz soll nicht verdrießlich
sein, wenn du ihm gibst; denn dafür wird der HERR, dein Gott, dich segnen
in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst. [11] Denn der Arme wird
nicht aus dem Land verschwinden; darum gebiete ich dir: Tue deine Hand weit
auf für deinen Bruder, für den Elenden und den Armen bei dir in deinem
Land! [12] Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir
verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebten Jahr
sollst du ihn als Freien entlassen. [13] Und wenn du ihn als Freien
entlässt, so sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; [14]
sondern du sollst ihn reichlich von deiner Herde und von deiner Tenne und
von deiner Kelter ausstatten und ihm geben von dem, womit der HERR, dein
Gott, dich gesegnet hat. [15] Und denke daran, dass du ein Knecht warst im
Land Ägypten, und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete
ich dir heute diese Dinge. [16] Wenn er aber zu dir sagt: "Ich will nicht
von dir wegziehen! ", weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm gut
geht bei dir, [17] so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der
Tür, und er sei auf ewig dein Knecht; und mit deiner Magd sollst du ebenso
verfahren. [18] Es soll dir nicht schwer fallen, ihn als Freien zu
entlassen; denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs
Jahre lang erarbeitet; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem,
was du tust. [19] Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und
deinen Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du
sollst das Erstgeborene deines Rindes nicht zur Arbeit gebrauchen und das
Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren; [20] du sollst sie vor dem HERRN,
deinem Gott, essen, du und dein Haus, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der
HERR erwählen wird. [21] Wenn das Tier aber einen Fehler hat, wenn es hinkt
oder blind ist oder sonst einen schlimmen Fehler hat, so sollst du es dem
HERRN, deinem Gott, nicht opfern; [22] sondern du sollst es innerhalb
deiner Tore essen - der Reine genauso wie der Unreine -, wie die Gazelle
und den Hirsch. [23] Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde
sollst du es gießen wie Wasser.