[1] Und der HErr redete mit Mose und sprach: [2] Gebeut den Kindern Israel,
daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben
und die an den Toten unrein worden sind. [3] Beide Mann und Weib sollen sie
hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihre Lager verunreinigen, darinnen
ich unter ihnen wohne. [4] Und die Kinder Israel taten also und taten sie
hinaus vor das Lager, wie der HErr zu Mose geredet hatte. [5] Und der HErr
redete mit Mose und sprach: [6] Sage den Kindern Israel und sprich zu
ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut
und sich an dem HErrn damit versündiget, so hat die Seele eine Schuld auf
ihr; [7] und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und
sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumma, und darüber das fünfte
Teil dazu tun und dem geben, an dem sie sich verschuldiget haben. [8] Ist
aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man's dem HErrn geben
für den Priester über den Widder der Versöhnung, damit er versöhnet wird.
[9] Desgleichen soll alle Hebe von allem das die Kinder Israel heiligen und
dem Priester opfern, sein sein. [10] Und wer etwas heiliget, das soll auch
sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein: [11]
Und der HErr redete mit Mose und sprach: [12] Sage den Kindern Israel und
sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib sich verliefe und sich an
ihm versündigte, [13] und jemand sie fleischlich beschläft, und würde doch
dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde verdeckt, daß sie unrein
worden ist, und kann sie nicht überzeugen, denn sie ist nicht drinnen
begriffen, [14] und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib
eifert, sie sei unrein oder nicht unrein: [15] so soll er sie zum Priester
bringen und ein Opfer über sie bringen, den Zehnten Epha Gerstenmehls, und
soll kein Öl drauf gießen, noch Weihrauch drauf tun. Denn es ist ein
Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rüget. [16] Da soll sie der Priester
herzuführen und vor den HErrn stellen, [17] und des heiligen Wassers nehmen
in ein irden Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun, [18] und
soll das Weib vor den HErrn stellen und ihr Haupt entblößen und das
Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen. Und der
Priestersoll in seiner Hand bitter verflucht Wasser haben; [19] und soll
das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann dich beschlafen, und
hast dich nicht von deinem Manne verlaufen, daß du dich verunreiniget hast,
so sollen dir diese bitteren verfluchten Wasser nicht schaden. [20] Wo du
dich aber von deinem Manne verlaufen hast, daß du unrein bist, und hat
jemand dich beschlafen außer deinem Manne, [21] so soll der Priester das
Weib beschwören mit solchem Fluche und soll zu ihr sagen: Der HErr setze
dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HErr deine Hüfte
schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! [22] So gehe nun das verfluchte
Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde!
Und das Weib soll sagen: Amen, Amen! [23] Also soll der Priester diese
Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen;
[24] und soll dem Weibe von dem bittern verfluchten Wasser zu trinken
geben. Und wenn das verfluchte bittere Wasser in sie gegangen ist, [25]
soll der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer
vor dem HErrn weben und auf dem Altar opfern, nämlich: [26] soll er eine
Handvoll des Speisopfers nehmen zu ihrem Rügeopfer und auf dem Altar
anzünden und danach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. [27] Und wenn
sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Manne
versündiget, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter
sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird
das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk. [28] Ist aber ein solch Weib
nicht verunreiniget; sondern rein; so wird's, ihr nicht schaden, daß sie
kann schwanger werden. [29] Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib sich
von ihrem Manne verläuft und unrein wird, [30] oder wenn einen Mann der
Eifergeist entzündet, daß er um seinWeib eifert, daß er's stelle vor den
HErrn, und der Priester an ihr tue alles nach diesem Gesetze. [31] Und der
Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat
tragen.