[1] Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und
sprach: Das ist's, das der HErr geboten hat: [2] Wenn jemand dem HErrn ein
Gelübde tut oder einen Eid schwöret, daß er seine Seele verbindet, der soll
sein Wort nicht schwächen, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist
ausgegangen. [3] Wenn ein Weibsbild dem HErrn ein Gelübde tut und sich
verbindet, weil sie in ihres Vaters Hause und im Magdtum ist; [4] und ihr
Gelübde und Verbündnis, das sie tut über ihre Seele, kommt vor ihren Vater,
und er schweiget dazu: so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, des
sie sich über ihre Seele verbunden hat. [5] Wo aber ihr Vater wehret des
Tages, wenn er's höret, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, dessen sie
sich über ihre Seele verbunden hat; und der HErr wird ihr gnädig sein, weil
ihr Vater ihr gewehret hat. [6] Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde
auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis über ihre
Seele; [7] und der Mann höret's und schweiget desselben Tages stille: so
gilt ihr Gelübde und Verbündnis, dessen sie sich über ihre Seele verbunden
hat. [8] Wo aber ihr Mann wehret des Tages, wenn er's höret, so ist ihr
Gelübde los, das sie auf ihr hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren
Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HErr wird ihr gnädig sein.
[9] Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen: alles, wes sie sich verbindet
über ihre Seele, das gilt auf ihr. [10] Wenn jemandes Gesinde gelobet oder
sich mit einem Eide verbindet über seine Seele; [11] und der Hausherr
höret's und schweiget dazu und wehret's nicht: so gilt all dasselbe Gelübde
und alles, wes es sich verbunden hat über seine Seele. [12] Macht's aber
der Hausherr des Tages los, wenn er's höret, so gilt's nicht, was aus
seinen Lippen gegangen ist, das es gelobet oder sich verbunden hat über
seine Seele; denn der Hausherr hat's los gemacht; und der HErr wird ihm
gnädig sein. [13] Und alle Gelübde und Eide, zu verbinden, den Leib zu
kasteien, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also: [14] Wenn er
dazu schweiget von einem Tage zum andern, so bekräftiget er alle seine
Gelübde und Verbündnisse, die es auf ihm hat, darum daß er geschwiegen hat
des Tages, da er's hörete. [15] Wird er's aber schwächen, nachdem er's
gehöret hat, so soll er die Missetat tragen. [16] Das sind die Satzungen,
die der HErr Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und
Tochter, weil sie noch eine Magd ist in ihres Vaters Hause.