[1] Und der erste Tag des siebenten Monden soll bei euch heilig heißen, daß
ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun. Es ist euer
Trommetentag. [2] Und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HErrn:
einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel; [3]
dazu ihr Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, zu dem
Farren, zwo Zehnten zu dem Widder [4] und einen Zehnten auf ein jeglich
Lamm der sieben Lämmer; [5] auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu
versöhnen, [6] über das Brandopfer des Monden und sein Speisopfer und über
das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer,
nach ihrem Recht zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HErrn. [7] Der
zehnte Tag dieses siebenten Monden soll bei euch auch heilig heißen, daß
ihr zusammenkommet; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit drinnen
tun, [8] sondern Brandopfer dem HErrn zum süßen Geruch opfern: einen jungen
Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel, [9] mit ihren
Speisopfern: drei Zehnten Sernmelmehls, mit Öl gemenget, zu dem Farren, zwo
Zehnten zu dem Widder [10] und einen Zehnten je zu einem der sieben Lämmer;
[11] dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer der Versöhnung
und das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
[12] Der fünfzehnte Tag des siebenten Monden soll bei euch heilig heißen,
daß ihr zusammenkommet. Keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun; und sollt
dem HErrn sieben Tage feiern. [13] Und sollt dem HErrn Brandopfer tun zum
Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: dreizehn junge Farren, zween Widder,
vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, [14] samt ihrem Speisopfer: drei
Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, je zu einem der dreizehn Farren,
zween Zehnten je zu einem der zween Widder [15] und einen Zehnten je zu
einem der vierzehn Lämmer; [16] dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über
das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. [17]
Am andern Tage zwölf junge Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer
ohne Wandel, [18] mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den
Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; [19] dazu einen
Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer
und mit ihrem Trankopfer. [20] Am dritten Tage elf Farren, zween Widder,
vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, [21] mit ihren Speisopfern und
Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl
nach dem Recht; [22] dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche
Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. [23] Am vierten
Tage zehn Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, [24]
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu
den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; [25] dazu einen Ziegenbock zum
Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem
Trankopfer. [26] Am fünften Tage neun Farren, zween Widder, vierzehn
jährige Lämmer ohne Wandel, [27] samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu
den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;
[28] dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem
Speisopfer und seinem Trankopfer. [29] Am sechsten Tage acht Farren, zween
Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, [30] samt ihren Speisopfern
und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer
Zahl nach dem Recht; einen Bock zum Sündopfer über [31] dazu das tägliche
Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. [32] Am siebenten
Tage sieben Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, [33]
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu
den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; [34] dazu einen Bock zum
Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem
Trankopfer. [35] Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine
Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun. [36] Und sollt Brandopfer opfern zum
Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: einen Farren, einen Widder, sieben
jährige Lämmer ohne Wandel, [37] samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu
den Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;
[38] dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem
Speisopfer und seinem Trankopfer. [39] Solches sollt ihr dem HErrn tun auf
eure Feste, ausgenommen, was ihr gelobet und freiwillig gebet zu
Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. [40] Und Mose sagte
den Kindern Israel alles, was ihm der HErr geboten hatte.