[1] Wenn eine SeeLE sündigen würde, daß er einen Fluch höret, und er des
Zeuge ist, oder gesehen oder erfahren hat und nicht angesagt, der ist einer
Missetat schuldig. [2] Oder wenn eine SeeLE etwas Unreines anrühret, es sei
ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehes oder Gewürmes, und wüßte es
nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. [3] Oder wenn er einen
unreinen Menschen anrühret, in waserlei Unreinigkeit der Mensch unrein
werden kann, und wüßte es nicht, und wird's inne, der hat sich verschuldet.
[4] Oder wenn eine SeeLE schwöret, daß ihm aus dem Munde entfähret, Schaden
oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe
er's bedacht), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. [5]
Wenn es nun geschiehet, daß er sich der eines verschuldet und erkennet
sich, daß er daran gesündigt hat, [6] so soll er für seine Schuld dieser
seiner Sünde, die er getan hat, dem HErrn bringen von der Herde eine Schaf
oder Ziegenmutter zum Sündopfer; so soll ihm der Priester seine Sünde
versöhnen. [7] Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HErrn für
seine Schuld, die er getan hat, zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die
erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer. [8] Und bringe sie dem
Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen und ihr den Kopf
abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen. [9] Und sprenge mit dem
Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut
ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer. [10] Die andere aber
soll er zum Brandopfer machen nach seinem Recht. Und soll also der Priester
ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat; so wird's ihm vergeben. [11]
Vermag er aber nicht zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, so bringe er
für seine Sünde sein Opfer, einen zehnten Teil Epha Semmelmehl zum
Sündopfer. Er soll aber kein Öl drauf legen noch Weihrauch drauf tun: denn
es ist ein Sündopfer. [12] Und soll's zum Priester bringen. Der Priester
aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem
Altar zum Feuer dem HErrn. Das ist ein Sündopfer. [13] Und der Priester
soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm
vergeben. Und soll des Priesters sein, wie ein Speisopfer. [14] Und der
HErr redete mit Mose und sprach: [15] Wenn sich eine SeeLE vergreift, daß
sie es versiehet, und sich versündiget an dem, das dem HErrn geweihet ist,
soll sie ihr Schuldopfer dem HErrn bringen, einen Widder ohne Wandel von
der Herde, der zween Sekel Silbers wert sei nach dem Sekel des Heiligtums,
zum Schuldopfer. [16] Dazu, was er gesündiget hat an dem Geweiheten, soll
er wiedergeben und das fünfte Teil darüber geben, und soll's dem Priester
geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's
ihm vergeben. [17] Wenn eine SeeLE sündiget und tut wider irgend ein Gebot
des HErrn, das sie nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt, die hat sich
verschuldet und ist einer Missetat schuldig. [18] Und soll bringen einen
Widder von der Herde ohne Wandel, der eines Schuldopfers wert ist, zum
Priester; der soll ihm seine Unwissenheit versöhnen, die er getan hat und
wußte es nicht; so wird's ihm vergeben. [19] Das ist das Schuldopfer, das
er dem HErrn verfallen ist.