[1] Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet
vor seinen Augen um etwa einer Unlust willen, so soll er einen Scheidebrief
schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Hause lassen. [2]
Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingehet und wird eines
andern Weib, [3] und derselbe andere Mann ihr auch gram wird und einen
Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause
lässet; oder so derselbe andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen
hatte: [4] so kann sie ihr erster Mann, der sie ausließ, nicht wiederum
nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie ist unrein; denn solches ist ein
Greuel vor dem HErrn, auf daß du das Land nicht zu Sünden machest, das dir
der HErr, dein GOtt, zum Erbe gegeben hat. [5] Wenn jemand neulich ein Weib
genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm
nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er
fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. [6] Du sollst nicht zu
Pfande nehmen den untersten und obersten Mühlstein; denn er hat dir die
Seele zu Pfand gesetzt. [7] Wenn jemand funden wird, der aus seinen Brüdern
eine Seele stiehlt aus den Kindern Israel und versetzt oder verkauft sie,
solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. [8] Hüte dich vor
der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, das dich
die Priester, die Leviten, lehren; und wie sie euch gebieten, das sollt ihr
halten und danach tun. [9] Bedenke, was der HErr, dein GOtt, tat mit Mirjam
auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. [10] Wenn du deinem Nächsten irgend
eine Schuld borgest, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein
Pfand nehmen, [11] sondern du sollst draußen stehen, und er, dem du
borgest, soll sein Pfand zu dir herausbringen. [12] Ist er aber ein
Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfande, [13]
sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergehet, daß
er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HErrn,
deinem GOtt, eine Gerechtigkeit sein. [14] Du sollst dem Dürftigen und
Armen seinen Lohn nicht vorbehalten, er sei von deinen Brüdern oder
Fremdling, der in deinem Lande und in deinen Toren ist, [15] sondern sollst
ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht drüber untergehe; denn
er ist dürftig und erhält seine Seele damit, auf daß er nicht wider dich
den HErrn anrufe, und sei dir Sünde. [16] Die Väter sollen nicht für die
Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll
für seine Sünde sterben. [17] Du sollst das Recht des Fremdlings und des
Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfande nehmen.
[18] Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, und
der HErr, dein GOtt, dich von dannen erlöset hat. Darum gebiete ich dir,
daß du solches tust. [19] Wenn du auf deinem Acker geerntet hast und einer
Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe
zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein,
auf daß dich der HErr, dein GOtt, segne in allen Werken deiner Hände. [20]
Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln;
es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. [21] Wenn du deinen
Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des
Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. [22] Und sollst gedenken, daß du
Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches
tust.