[1] Über sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. [2] Also soll's aber
zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der
soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von
seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HErrn. [3] Von einem Fremden
magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es
erlassen. [4] Es soll allerdinge kein Bettler unter euch sein; denn der
HErr wird dich segnen im Lande, das dir der HErr, dein GOtt, geben wird zum
Erbe einzunehmen; [5] allein daß du der Stimme des HErrn, deines GOttes,
gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du
danach tust! [6] Denn der HErr, dein GOtt, wird dich segnen, wie er dir
geredet hat. So wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemand
borgen. Du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand
herrschen. [7] Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer
Stadt in deinem Lande, das der HErr, dein GOtt, dir geben wird, so sollst
du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen
Bruder, [8] sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er
mangelt. [9] Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialstück sei, das
da spreche: Es nahet herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und sehest
deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über
dich zum HErrn rufen, so wirst du es Sünde haben; [10] sondern du sollst
ihm geben, und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um
solches willen wird dich der HErr, dein GOtt, segnen in allen deinen Werken
und was du vornimmst. [11] Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum
gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der
bedrängt und arm ist in deinem Lande. [12] Wenn sich dein Bruder, ein
Ebräer oder Ebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im
siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. [13] Und wenn du ihn frei
losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, [14] sondern
sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner
Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HErr, dein GOtt, gesegnet hat.
[15] Und gedenke, daß du auch Knecht warest in Ägyptenland, und der HErr,
dein GOtt, dich erlöset hat; darum gebiete ich dir solches heute. [16] Wird
er aber zur dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir, denn ich habe
dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), [17] so nimm einen
Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich
deinen Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. [18] Und laß
dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst: denn er hat dir als
ein zwiefältiger Taglöhner sechs Jahre gedienet; so wird der HErr, dein
GOtt, dich segnen in allem, was du tust. [19] Alle Erstgeburt, die unter
deinen Rindern und Schafen geboren wird, das ein Männlein ist, sollst du
dem HErrn, deinem GOtt, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling
deiner Ochsen und nicht bescheren die Erstlinge deiner Schafe. [20] Vor dem
HErrn, deinem GOtt, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der
HErr erwählet, du und dein Haus. [21] Wenn es aber einen Fehl hat, daß es
hinket, oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es
nicht opfern dem HErrn, deinem GOtt, [22] sondern in deinem Tor sollst du
es essen, du seiest unrein oder rein, wie ein Reh und Hirsch; [23] allein
daß du seines Bluts nicht essest, sondern auf die Erde gießest, wie Wasser.