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#Post#: 2588--------------------------------------------------
Versuchte Kriminalisierung von Tor exit nodes
By: hellboy Date: September 10, 2014, 5:01 am
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Anfragebeantwortung
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_02033/index.shtml
Anfragebeantwortung durch den Bundesminister f�r Justiz Dr.
Wolfgang Brandstetter zu der schriftlichen Anfrage
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_02053/fname_357726.pdf<br
/>(2053/J) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister f�r Justiz betreffend Betrieb von
Tor-Servern in �sterreich
[quote]Frau
Pr�sidentin des Nationalrates
Zur Zahl 2053/J-NR/2014
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen
und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
�Betrieb von Tor-Servern in �sterreich� gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Der Betrieb von �Tor-Servern� f�llt in den Anwendungsbereich des
E-Commerce-Gesetzes, wenn es sich um Diensteanbieter iSd � 3 Z 2
ECG handelt. Daf�r ist Voraussetzung, dass ein idR entgeltlicher
Dienst elektronisch im Fernabsatz bereitgestellt wird, der auf
individuellen Abruf des Empf�ngers verf�gbar ist. Wenn dies
bejaht wird, kommen � abh�ngig davon, welche Leistungen erbracht
werden � die entsprechenden Regelungen des ECG �ber den
Ausschluss der Verantwortlichkeit der Diensteanbieter nach ��
13, 15 und 16 ECG zur Anwendung. Zudem sind f�r die Pflichten
der Diensteanbieter die Bestimmungen des � 18 Abs. 1 und
insbesondere Abs. 4 ECG zu beachten.
Zu 2 bis 4:
Das zur vorangehenden Frage Ausgef�hrte gilt auch f�r bridges,
non-exit-relays und exit- nodes. Aufgrund der Differenzierung
der angebotenen Dienste der Provider in den �� 13, 14, 15, 16
und 17 ECG ist bereits eine klare Regelung f�r Provider im
Gesetz verankert. Da die Provider wissen, welche Arten von
Diensten sie bereitstellen und welche Regelung des ECG daher auf
sie zutrifft, ist keine Rechtsunsicherheit in diesem Bereich
ersichtlich. �berdies ist zu beachten, dass dieser Bereich in
die Zust�ndigkeit des Unionsrechts f�llt und eine �nderung nur
durch �sterreich der E-Commerce-Richtlinie widersprechen k�nnte.
Die strafrechtliche W�rdigung von �Tor-Servern� ist derzeit
nicht Gegenstand von legistischen �berlegungen des
Bundesministeriums f�r Justiz. Weder nimmt das
Regierungsprogramm darauf Bezug, noch gibt es in diesem
Zusammenhang spezifische internationale Verpflichtungen.
Schlie�lich wurden auch bis dato noch keine Anfragen aus der
Praxis an das Bundesministerium f�r Justiz herangetragen und
ergibt sich, soweit �berblickbar, auch aus dem strafrechtlichen
Schrifttum kein Handlungsbedarf.
Zu 5 und 7:
Sachverhaltselemente, die eine Erhebung der auf diese Fragen
Bezug habenden Straf- und Zivilverfahren zum Zweck der
Auswertung erm�glichen w�rden, werden in den elektronischen
Registern der Justiz (Verfahrensautomation Justiz) nicht
erfasst. Die f�r eine Beantwortung demnach erforderliche
h�ndische Auswertung von Akten w�rde einen unvertretbaren
Verwaltungsaufwand darstellen.
Zu 6:
Strafverfahren nach dem E-Commerce Gesetz fallen nicht in die
Zust�ndigkeit der Justiz, weil es sich bei dem angesprochenen
Delikt um eine Verwaltungs�bertretung handelt (� 26 E-
Commerce-Gesetz).
Wien, 9. September 2014 Dr. Wolfgang Brandstetter[/quote]
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_02033/imfname_363554.pdf
"Daf�r ist Voraussetzung, dass ein idR entgeltlicher Dienst
elektronisch im Fernabsatz bereitgestellt wird, ..."
Die Nutzung von Tor-Servern ist in der Regel unentgeltlich, und
somit legal. Au�erdem sollen die Leute sich das privat
ausmachen, der Staat versteht davon sowieso nix. Wozu w�hlen wir
noch gleich?
Steht da au�erdem, da� man gesammelte Daten wie zB vds h�ndisch
auswerten m�sste, was vom Aufwand her nicht realistisch ist? Oft
frag ich mich ...
ahoy
hellboy
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