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#Post#: 1595--------------------------------------------------
Parteisekretariat (PS): BV wird Parteisekretariat, EBV wird BV
By: hellboy Date: March 19, 2014, 11:13 am
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im sekretariat werden die sogenannten operativen tfs integriert.
im sekretariat w�ren technik, verwaltung und
presse/�ffentlichkeitsarbeit klar zugewiesen, zur koordination.
klar w�re dann auch, da� alldas nicht in die kompetenzen der bgf
f�llt.
der bv (heute ebv) ist dann eine unentbehrliche berufungs- und
kontrollinstanz, wie es der ebv ja jetzt auch sein sollte. durch
die teilnahme von lr, ps und bgf sind dort alle wichtigen
verwaltungseinheiten der piraten involviert, und damit alle
interessen gewahrt.
[quote="Antrag:Parteisekretariat"] � 5. Organe
1.) aktuell: � 5. Organe
(1) Organe der Partei sind: Bundesgeneralversammlung (BGV),
Bundesvorstand (BV), L�nderrat (LR), Erweiterter Bundesvorstand
(EBV), Bundesgesch�ftsf�hrung (BGF), Schiedsgericht (SG),
Landesparteitage (LPTs), Landesgesch�ftsf�hrungen (LGFs),
Rechnungspr�fung (RP), Landesvorst�nde (LVs), ferner bei
Bestehen der jeweiligen Einheiten im jeweiligen Bereich Bezirks-
und Stadtgeneralversammlungen (BezGVs und StGVs) sowie Bezirks-
und Stadtgesch�ftsf�hrungen (BezGFs und StGFs).
neu: � 5. Organe
(1) Organe der Partei sind: Bundesgeneralversammlung (BGV),
Schattenkabinett (SK), Bundesvorstand (BV), L�nderrat (LR),
Parteisekretariat (EPS), Bundesgesch�ftsf�hrung (BGF),
Schiedsgericht (SG), Landesgeneralversammlungen (LGVs),
Landesgesch�ftsf�hrungen (LGFs), Rechnungspr�fung (RP),
Landesvorst�nde (LVs), ferner bei Bestehen der jeweiligen
Einheiten im jeweiligen Bereich Bezirks- und
Stadtgeneralversammlungen (BezGVs und StGVs) sowie Bezirks- und
Stadtgesch�ftsf�hrungen (BezGFs und StGFs).
2.) neu: � 9. Das Schattenkabinett (SK)
https://forum.wien.piratenpartei.at/viewtopic.php?f=122&t=3590
(1) Das SK vertritt die Gesamtpartei politisch nach au�en,
besorgt das politische Tagesgesch�ft und koordiniert
diesbez�glich die bundespolitischen T�tigkeiten in der
Gesamtpartei.
(2, ...)Das Schattenkabinett hat entsprechend der real
existierenden ministerien tfs, die auch mindestens 3
kernteammitglieder haben, die dann nach dem kandidatengrill auch
auf die liste der kandidaten f�r die nrw wandern. wenn f�r ein
ministerium kein oder kein geeigneter kandidat gefunden wird,
werden die agenden vom Mediensekretariat wahrgenommen.
2Bcontinued
3.) aktuell:
� 9. Der Bundesvorstand (BV)
(1) Der BV vertritt die Gesamtpartei politisch nach au�en,
besorgt das politische Tagesgesch�ft und koordiniert
diesbez�glich die bundespolitischen T�tigkeiten in der
Gesamtpartei. Er begleitet die Programmarbeit.
(2) Er besteht aus einer durch die BGV festzulegenden Anzahl an
Mitgliedern. Der BV kann durch Beschluss ein Parteimitglied zum
"Schatzmeister" ernennen bzw. diesen Titel wieder entziehen. Der
Schatzmeister ist mit der Finanz- und Mitgliederverwaltung
betraut.
(3) Bei Gesamtausfall des BV bestellt jede Landesorganisation 1
Mitglied des BV. Unter diesen bestellt der EBV die Funktionen
nach Abs. 2.
(4) Bei Ausfall eines oder mehrerer Mitglieder w�hlt der EBV
entsprechend der GO einen Ersatz.
(5) Der BV tritt zumindest vierzehnt�tig zu Sitzungen zusammen.
Er ist beschlussf�hig, wenn zumindest 30% seiner Mitglieder an
der Sitzung teilnehmen.
(6) Der Bundessprecher kommuniziert die Standpunkte der
Bundespartei.
� 11. Der Erweiterte Bundesvorstand (EBV)
(1) Der EBV ist zwischen BGVs das oberste willensbildende Organ
der Gesamtpartei.
(2) Er besteht aus den Mitgliedern von BV, LR, BGF und bis zu 5
weiteren von der BGV gew�hlten Mitgliedern. Ist die BGF
personell nicht mit dem BV ident, f�hren die BGF-Mitglieder,
welche nicht aufgrund eines anderen Titels Mitglied des EBV
sind, f�r die BGF gemeinsam eine Stimme.
(3) Der EBV ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner
Mitglieder beschlussf�hig. Er tritt zumindest einmal im Quartal
zu Sitzungen zusammen. Er kann von BV, LR, BGF, mindestens 20%
seiner Mitglieder und in finanziellen Angelegenheiten von der RP
einberufen werden.
(4) Bei Ersatzwahlen in RP und SG haben sich alle Mitglieder von
BGF und LGFs der Stimme zu enthalten.
neu:
� 10. Der Bundesvorstand (BV)
(1) Der BV ist zwischen BGVs das oberste willensbildende Organ
der Gesamtpartei.
(2) Er besteht aus den Mitgliedern von PS, LR, BGF und bis zu 7
weiteren von der BGV gew�hlten Mitgliedern. Die BGF-Mitglieder,
welche nicht aufgrund eines anderen Titels Mitglied des EBV
sind, f�hren f�r die BGF gemeinsam eine Stimme.
(3) Der EBV ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner
Mitglieder beschlussf�hig. Er tritt zumindest einmal im Monat zu
Sitzungen zusammen. Er kann von PS, LR, BGF, mindestens 20%
seiner Mitglieder und in finanziellen Angelegenheiten von der RP
einberufen werden.
(4) Bei Ersatzwahlen in RP und SG haben sich alle Mitglieder von
BGF und LGFs der Stimme zu enthalten.
4.) neu:
Satzung, � 9. Das Parteisekretariat (PS)
(1) Das PS koordiniert das politische Tagesgesch�ft und die
organisatorischen T�tigkeiten in der Gesamtpartei. Es begleitet
die Programmarbeit.
(2) Es besteht aus drei jeweils dreik�pfigen Abteilungen:
(2a) Technik-Sekretariat (TS)
Das TS ist mit der Wartung und Verbesserung der technischen
Infrastruktur der Piraten betraut. Es entscheidet �ber die
Tauglichkeit von Hardware und Software, die in der Partei zum
Einsatz kommt. Die Aufgaben unterteilen sich in:
Wartung und Errichtung der Serverstruktur
Wartung und Errichtung s�mtlicher Tools f�r Kommunikation
und Liquid-Democracy
Bewertung der Tauglichkeit und Sicherheit von Hard- und
Software aller Art
(2b) Mediensekretariat (MS)
Das MS ist f�r die Medienbetreuung aller Organe, die
Aussendungen an die Medien sowie die Sammlung aller medialen
Erw�hnungen der Piraten zust�ndig. Die Aufgaben unterteilen sich
in:
Redaktion
Koordination
Dokumentation
(2c) Verwaltungssekretariat (VS)
Das VS ist f�r die Koordination aller Organe und anderer
Organisationseinheiten der Piraten zust�ndig. Es unterst�tzt
speziell die BGF und die LGFs bei der Mitgliederverwaltung. Es
K�mmert sich um die Verwaltung und Distribution aller
Werbemittel.
(3) Bei Gesamtausfall des PS bestellt jede Landesorganisation 1
Mitglied des PS. Unter diesen bestellt der BV die Funktionen
nach Abs. 2.
(4) Bei Ausfall eines oder mehrerer Mitglieder w�hlt der BV
entsprechend der GO einen Ersatz.
(5) Das PS tritt zumindest vierzehnt�tig zu Sitzungen zusammen.
Es ist beschlussf�hig, wenn zumindest 30% seiner Mitglieder an
der Sitzung teilnehmen.
Begr�ndung:
Die Funktionsbezeichnungen sind irref�hrend. Es sollte jedes
Organ die Bezeichnung haben, die seiner Funktion entspricht. Da�
der BV/das PS die Partei politisch nach au�en vertritt hat sich
erneut als nicht praktikabel erwiesen, da die Anforderungen an
Verwaltung und Au�envertretung zu unterschiedlich sind. Das
Konzept "Schattenkabinett" in Kombination mit dem
Parteisekretariat mit klarer Aufgabenverteilung ist da
wesentlich praxisorientierter.[/quote]
klare aufgabenverteilung statt vorstandsall�ren!
ahoy
hellboy
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