Deutsche �bersetzung der GNU General Public License


   Erstellt im Auftrag der [1]S.u.S.E. GmbH [[email protected]]
   von Katja Lachmann �bersetzungen [[email protected]],
   �berarbeitet von [2]Peter Gerwinski [[email protected]]
   (31. Oktober 1996)

  Diese �bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verst�ndnis der
  GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
  jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte
  �bersetzung.

  Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
  �bersetzung, und sie hat diese �bersetzung auch nicht als
  rechtskr�ftigen Ersatz f�r die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
  �bersetzung nicht sorgf�ltig von Anw�lten �berpr�ft wurde, k�nnen die
  �bersetzer nicht garantieren, da� die �bersetzung die rechtlichen
  Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
  da� von Ihnen geplante Aktivit�ten im Sinne der GNU-GPL gestattet
  sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.

  Die Free Software Foundation m�chte Sie darum bitten, diese
  �bersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen f�r von Ihnen
  geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierf�r
  stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene
  englischsprachige Originalversion.

  This is a translation of the GNU General Public License into German.
  This translation is distributed in the hope that it will facilitate
  understanding, but it is not an official or legally approved
  translation.

  The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
  and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
  General Public License. The translation has not been reviewed
  carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
  it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
  License. If you wish to be sure whether your planned activities are
  permitted by the GNU General Public License, please refer to the
  authentic English version.

  The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
  translation as the official distribution terms for your programs;
  instead, please use the authentic English version published by the
  Free Software Foundation.
    _________________________________________________________________

                        GNU General Public License

              Deutsche �bersetzung der Version 2, Juni 1991

         Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
                  675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA

  Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielf�ltigen und
  unver�nderte Kopien zu verbreiten; �nderungen sind jedoch nicht
  gestattet.

  Diese �bersetzung ist kein rechtskr�ftiger Ersatz f�r die
  englischsprachige Originalversion!

Vorwort

  Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
  die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu ver�ndern.
  Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die
  allgemeine �ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
  soll sicherstellen, da� die Software f�r alle Benutzer frei ist. Diese
  Lizenz gilt f�r den Gro�teil der von der Free Software Foundation
  herausgegebenen Software und f�r alle anderen Programme, deren Autoren
  ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie k�nnen diese
  M�glichkeit der Lizenzierung f�r Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
  Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
  der GNU Library General Public License, der allgemeinen �ffentlichen
  GNU-Lizenz f�r Bibliotheken.
  )

  Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
  den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
  Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas f�r diesen Service zu
  berechnen, wenn Sie m�chten), die M�glichkeit, die Software im
  Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
  Lizenzen sollen garantieren, da� Sie die Software �ndern oder Teile
  davon in neuen freien Programmen verwenden d�rfen - und da� Sie
  wissen, da� Sie dies alles tun d�rfen.

  Um Ihre Rechte zu sch�tzen, m�ssen wir Einschr�nkungen machen, die es
  jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
  aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
  Einschr�nkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten f�r Sie, wenn
  Sie Kopien der Software verbreiten oder sie ver�ndern.

  Beispielsweise m�ssen Sie den Empf�ngern alle Rechte gew�hren, die Sie
  selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
  solchen Programms verbreiten. Sie m�ssen sicherstellen, da� auch sie
  den Quelltext erhalten bzw. erhalten k�nnen. Und Sie m�ssen ihnen
  diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

  Wir sch�tzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
  Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
  diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
  vervielf�ltigen, zu verbreiten und/oder zu ver�ndern.

  Um die Autoren und uns zu sch�tzen, wollen wir dar�berhinaus
  sicherstellen, da� jeder erf�hrt, da� f�r diese freie Software
  keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
  modifiziert und weitergegeben wird, m�chten wir, da� die Empf�nger
  wissen, da� sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen
  verursachte Probleme nicht den Ruf des urspr�nglichen Autors
  sch�digen.

  Schlie�lich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
  Software-Patente bedroht. Wir m�chten die Gefahr ausschlie�en, da�
  Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
  mit dem Ergebnis, da� das Programm propriet�r w�rde. Um dies zu
  verhindern, haben wir klargestellt, da� jedes Patent entweder f�r
  freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu� oder �berhaupt
  nicht lizenziert werden darf.

  Es folgen die genauen Bedingungen f�r die Vervielf�ltigung,
  Verbreitung und Bearbeitung:

Bedingungen f�r die Vervielf�ltigung, Verbreitung und Bearbeitung

  Paragraph 0. Diese Lizenz gilt f�r jedes Programm und jedes andere
  Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
  hinweist, da� das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public
  License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige
  Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung
  "auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie
  jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also
  ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unver�ndert
  oder ver�ndert und/oder in eine andere Sprache �bersetzt, enth�lt. (Im
  folgenden wird die �bersetzung ohne Einschr�nkung als "Bearbeitung"
  eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie"
  angesprochen.

  Andere Handlungen als Vervielf�ltigung, Verbreitung und Bearbeitung
  werden von dieser Lizenz nicht ber�hrt; sie fallen nicht in ihren
  Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausf�hrung des Programms wird nicht
  eingeschr�nkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
  Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk
  darstellt (unabh�ngig davon, da� die Ausgabe durch die Ausf�hrung des
  Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, h�ngt von den Funktionen des
  Programms ab.

  Paragraph 1. Sie d�rfen auf beliebigen Medien unver�nderte Kopien des
  Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
  verbreiten. Voraussetzung hierf�r ist, da� Sie mit jeder Kopie einen
  entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu�
  ver�ffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
  Fehlen einer Garantie beziehen, unver�ndert lassen und desweiteren
  allen anderen Empf�ngern des Programms zusammen mit dem Programm eine
  Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.

  Sie d�rfen f�r den eigentlichen Kopiervorgang eine Geb�hr verlangen.
  Wenn Sie es w�nschen, d�rfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie f�r
  das Programm anbieten.

  Paragraph 2. Sie d�rfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils
  davon ver�ndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk
  entsteht; Sie d�rfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
  von Paragraph 1 vervielf�ltigen und verbreiten, vorausgesetzt, da�
  zus�tzlich alle folgenden Bedingungen erf�llt werden:

  (a)
         Sie m�ssen die ver�nderten Dateien mit einem auff�lligen
         Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
         Modifizierung und das Datum jeder �nderung hinweist.

  (b)
         Sie m�ssen daf�r sorgen, da� jede von Ihnen verbreitete oder
         ver�ffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
         Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegen�ber
         als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
         Lizenzgeb�hren zur Verf�gung gestellt wird.

  (c)
         Wenn das ver�nderte Programm normalerweise bei der Ausf�hrung
         interaktiv Kommandos einliest, m�ssen Sie daf�r sorgen, da� es,
         wenn es auf dem �blichsten Wege f�r solche interaktive Nutzung
         gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
         geeigneten Copyright-Vermerk enth�lt sowie einen Hinweis, da�
         es keine Gew�hrleistung gibt (oder anderenfalls, da� Sie
         Garantie leisten), und da� die Benutzer das Programm unter
         diesen Bedingungen weiter verbreiten d�rfen. Auch mu� der
         Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
         Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
         interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
         ausgibt, mu� Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine
         solche Meldung ausgeben).

  Diese Anforderungen betreffen das ver�nderte Werk als Ganzes. Wenn
  identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm
  abgeleitet sind und vern�nftigerweise selbst als unabh�ngige und
  eigenst�ndige Werke betrachtet werden k�nnen, dann erstrecken sich
  diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie
  als eigenst�ndige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben
  Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm
  basierendes Werk darstellt, dann mu� die Verbreitung des Ganzen nach
  den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen f�r weitere
  Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit
  auf jeden einzelnen Teil, unabh�ngig vom jeweiligen Autor.

  Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte f�r Werke in
  Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen
  geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur
  Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren
  oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden
  sind, auszu�ben.

  Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das
  nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem
  auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
  oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich
  dieser Lizenz.

  Paragraph 3. Sie d�rfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk
  gem�� Paragraph 2) als Objectcode oder in ausf�hrbarer Form unter den
  Bedingungen von Paragraph 1 und 2 vervielf�ltigen und verbreiten -
  vorausgesetzt, da� Sie au�erdem eine der folgenden Leistungen
  erbringen:

  (a)
         Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollst�ndigen
         zugeh�rigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem f�r den
         Datenaustausch �blichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
         den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen mu�. Oder:

  (b)
         Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
         Jahre lang g�ltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten
         eine vollst�ndige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
         Verf�gung zu stellen - zu nicht h�heren Kosten als denen, die
         durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
         Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
         einem f�r den Datenaustausch �blichen Medium weitergegeben
         wird. Oder:

  (c)
         Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
         der Zurverf�gungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
         erhalten haben. (Diese Alternative ist nur f�r
         nicht-kommerzielle Verbreitung zul�ssig und nur, wenn Sie das
         Programm als Objectcode oder in ausf�hrbarer Form mit einem
         entsprechenden Angebot gem�� Absatz b erhalten haben.)

  Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
  verstanden, die f�r Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. F�r ein
  ausf�hrbares Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der
  Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschlie�lich aller
  zugeh�rigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
  Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere
  Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu
  enthalten, was �blicherweise (entweder als Quelltext oder in bin�rer
  Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
  Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm l�uft - es sei
  denn, diese Komponente selbst geh�rt zum ausf�hrbaren Programm.

  Wenn die Verbreitung eines ausf�hrbaren Programms oder des Objectcodes
  dadurch erfolgt, da� der Kopierzugriff auf eine daf�r vorgesehene
  Stelle gew�hrt wird, so gilt die Gew�hrung eines gleichwertigen
  Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
  Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
  Objectcode zu kopieren.

  Paragraph 4. Sie d�rfen das Programm nicht vervielf�ltigen, ver�ndern,
  weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
  ausdr�cklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
  Vervielf�ltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
  ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
  Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
  unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die
  Lizenz voll anerkennen und befolgen.

  Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
  Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes
  die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu
  ver�ndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
  verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
  Programm (oder ein darauf basierendes Werk) ver�ndern oder verbreiten,
  erkl�ren Sie Ihr Einverst�ndnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren
  Bedingungen bez�glich der Vervielf�ltigung, Verbreitung und
  Ver�nderung des Programms oder eines darauf basierenden Werkes.

  Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
  Programm basierendes Werk) weitergeben, erh�lt der Empf�nger
  automatisch vom urspr�nglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
  entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielf�ltigen, zu
  verbreiten und zu ver�ndern. Sie d�rfen keine weiteren Einschr�nkungen
  der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empf�ngers
  vornehmen. Sie sind nicht daf�r verantwortlich, die Einhaltung dieser
  Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

  Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
  einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
  Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu�, Vergleich
  oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
  widersprechen, so befreien Sie diese Umst�nde nicht von den
  Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht m�glich ist, das
  Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
  Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
  d�rfen Sie als Folge das Programm �berhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
  Beispiel ein Patent nicht die geb�hrenfreie Weiterverbreitung des
  Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
  indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
  sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
  auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.

  Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ung�ltig oder unter
  bestimmten Umst�nden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
  Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im �brigen soll dieser
  Paragraph als Ganzes gelten.

  Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
  Patente oder andere Eigentumsanspr�che zu verletzen oder die
  G�ltigkeit solcher Anspr�che zu bestreiten; dieser Paragraph hat
  einzig den Zweck, die Integrit�t des Verbreitungssystems der freien
  Software zu sch�tzen, das durch die Praxis �ffentlicher Lizenzen
  verwirklicht wird. Viele Leute haben gro�z�gige Beitr�ge zu dem gro�en
  Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
  die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
  Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
  anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
  Entscheidung keinen Einflu�.

  Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
  Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

  Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms
  in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
  urheberrechtlich gesch�tzte Schnittstellen eingeschr�nkt ist, kann der
  Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
  hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
  in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so da� die Verbreitung nur
  innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
  ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
  Beschr�nkung, als w�re sie in diesem Text niedergeschrieben.

  Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
  �berarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
  ver�ffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her
  der gegenw�rtigen entsprechen, k�nnen aber im Detail abweichen, um
  neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

  Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
  einem Programm angegeben wird, da� es dieser Lizenz in einer
  bestimmten Versionsnummer oder "jeder sp�teren Version" ("any later
  version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen
  der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen sp�teren
  Version, die von der Free Software Foundation ver�ffentlicht wurde.
  Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, k�nnen Sie eine
  beliebige Version w�hlen, die je von der Free Software Foundation
  ver�ffentlicht wurde.

  Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in
  anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen f�r die
  Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
  Erlaubnis zu bitten. F�r Software, die unter dem Copyright der Free
  Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
  Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
  Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
  freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu
  erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und
  Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu f�rdern.

 Keine Gew�hrleistung

  Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
  besteht keinerlei Gew�hrleistung f�r das Programm, soweit dies
  gesetzlich zul�ssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
  best�tigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm
  so zur Verf�gung, "wie es ist", ohne irgendeine Gew�hrleistung, weder
  ausdr�cklich noch implizit, einschlie�lich - aber nicht begrenzt auf -
  Marktreife oder Verwendbarkeit f�r einen bestimmten Zweck. Das volle
  Risiko bez�glich Qualit�t und Leistungsf�higkeit des Programms liegt
  bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen,
  liegen die Kosten f�r notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur
  bei Ihnen.

  Paragraph 12. In keinem Fall, au�er wenn durch geltendes Recht
  gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein
  Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben
  erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegen�ber f�r
  irgendwelche Sch�den haftbar, einschlie�lich jeglicher allgemeiner
  oder spezieller Sch�den, Sch�den durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen)
  oder Folgesch�den, die aus der Benutzung des Programms oder der
  Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlie�lich - aber nicht
  beschr�nkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten,
  Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden m�ssen, oder dem
  Unverm�gen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm
  zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter
  �ber die M�glichkeit solcher Sch�den unterrichtet worden war.

 Ende der Bedingungen
    _________________________________________________________________

Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar machen

  Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da� es von
  gr��tm�glichem Nutzen f�r die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
  das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
  diesen Bestimmungen weiterverbreiten und ver�ndern kann.

  Um dies zu erreichen, f�gen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem
  Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
  Quelldatei zu stellen, um den Gew�hrleistungsausschlu� m�glichst
  deutlich darzustellen; au�erdem sollte jede Datei mindestens eine
  "Copyright"-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
  vollst�ndige Lizenz gefunden werden kann.

   [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
   Copyright (C) 19[yy]  [Name des Autors]

   This program is free software; you can redistribute it and/or
   modify it under the terms of the GNU General Public License as
   published by the Free Software Foundation; either version 2 of
   the License, or (at your option) any later version.

   This program is distributed in the hope that it will be useful,
   but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
   MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
   General Public License for more details.

   You should have received a copy of the GNU General Public License
   along with this program; if not, write to the Free Software
   Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.


  Auf Deutsch:


   [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
   Copyright (C) 19[jj]  [Name des Autors]

   Dieses Programm ist freie Software. Sie k�nnen es unter
   den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der
   Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder
   modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn
   Sie es w�nschen) jeder sp�teren Version.

   Die Ver�ffentlichung dieses Programms erfolgt in der
   Hoffnung, da� es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE
   GEW�HRLEISTUNG - sogar ohne die implizite Gew�hrleistung
   der MARKTREIFE oder der EIGNUNG F�R EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
   Details finden Sie in der GNU General Public License.

   Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen
   mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie
   an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge,
   MA 02139, USA.


  F�gen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
  per Brief erreichbar sind.

  Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie daf�r, da� es nach dem
  Start einen kurzen Vermerk ausgibt:

   Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy]  [Name des Autors]
   Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
   `show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute
   it under certain conditions; type `show c' for details.


  Auf Deutsch:

   Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj]  [Name des Autors]
   F�r Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w'
   f�r Details ein. Gnomovision ist freie Software, die Sie unter
   bestimmten Bedingungen weitergeben d�rfen; geben Sie `show c'
   f�r Details ein.


  Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
  entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Nat�rlich k�nnen die von
  Ihnen verwendeten Kommandos anders hei�en als `show w' und `show c';
  es k�nnten auch Mausklicks oder Men�punkte sein - was immer am besten
  in Ihr Programm pa�t.

  Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
  Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht f�r
  das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel; �ndern Sie
  bitte die Namen:

    Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
    program "Gnomovision" (which makes passes at compilers) written by
    James Hacker.

    [Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
    Ty Coon, President of Vice

  Auf Deutsch:

    Die Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf
    das Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher f�r Compiler),
    geschrieben von James Hacker.

    [Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
    Ty Coon, Vizepr�sident

  Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
  Programms in propriet�re Programme. Ist Ihr Programm eine
  Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Linken
  propriet�rer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
  dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
  anstelle dieser Lizenz verwenden.

References

  1. http://www.suse.de/
  2. http://agnes.dida.physik.uni-essen.de/~peter/