Deutsche �bersetzung der GNU General Public License
Erstellt im Auftrag der [1]S.u.S.E. GmbH [
[email protected]]
von Katja Lachmann �bersetzungen [
[email protected]],
�berarbeitet von [2]Peter Gerwinski [
[email protected]]
(31. Oktober 1996)
Diese �bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verst�ndnis der
GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte
�bersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
�bersetzung, und sie hat diese �bersetzung auch nicht als
rechtskr�ftigen Ersatz f�r die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
�bersetzung nicht sorgf�ltig von Anw�lten �berpr�ft wurde, k�nnen die
�bersetzer nicht garantieren, da� die �bersetzung die rechtlichen
Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
da� von Ihnen geplante Aktivit�ten im Sinne der GNU-GPL gestattet
sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
Die Free Software Foundation m�chte Sie darum bitten, diese
�bersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen f�r von Ihnen
geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierf�r
stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene
englischsprachige Originalversion.
This is a translation of the GNU General Public License into German.
This translation is distributed in the hope that it will facilitate
understanding, but it is not an official or legally approved
translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
General Public License. The translation has not been reviewed
carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
License. If you wish to be sure whether your planned activities are
permitted by the GNU General Public License, please refer to the
authentic English version.
The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
translation as the official distribution terms for your programs;
instead, please use the authentic English version published by the
Free Software Foundation.
_________________________________________________________________
GNU General Public License
Deutsche �bersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA
Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielf�ltigen und
unver�nderte Kopien zu verbreiten; �nderungen sind jedoch nicht
gestattet.
Diese �bersetzung ist kein rechtskr�ftiger Ersatz f�r die
englischsprachige Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu ver�ndern.
Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die
allgemeine �ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
soll sicherstellen, da� die Software f�r alle Benutzer frei ist. Diese
Lizenz gilt f�r den Gro�teil der von der Free Software Foundation
herausgegebenen Software und f�r alle anderen Programme, deren Autoren
ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie k�nnen diese
M�glichkeit der Lizenzierung f�r Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
der GNU Library General Public License, der allgemeinen �ffentlichen
GNU-Lizenz f�r Bibliotheken.
)
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas f�r diesen Service zu
berechnen, wenn Sie m�chten), die M�glichkeit, die Software im
Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
Lizenzen sollen garantieren, da� Sie die Software �ndern oder Teile
davon in neuen freien Programmen verwenden d�rfen - und da� Sie
wissen, da� Sie dies alles tun d�rfen.
Um Ihre Rechte zu sch�tzen, m�ssen wir Einschr�nkungen machen, die es
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
Einschr�nkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten f�r Sie, wenn
Sie Kopien der Software verbreiten oder sie ver�ndern.
Beispielsweise m�ssen Sie den Empf�ngern alle Rechte gew�hren, die Sie
selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
solchen Programms verbreiten. Sie m�ssen sicherstellen, da� auch sie
den Quelltext erhalten bzw. erhalten k�nnen. Und Sie m�ssen ihnen
diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir sch�tzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
vervielf�ltigen, zu verbreiten und/oder zu ver�ndern.
Um die Autoren und uns zu sch�tzen, wollen wir dar�berhinaus
sicherstellen, da� jeder erf�hrt, da� f�r diese freie Software
keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
modifiziert und weitergegeben wird, m�chten wir, da� die Empf�nger
wissen, da� sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen
verursachte Probleme nicht den Ruf des urspr�nglichen Autors
sch�digen.
Schlie�lich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir m�chten die Gefahr ausschlie�en, da�
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
mit dem Ergebnis, da� das Programm propriet�r w�rde. Um dies zu
verhindern, haben wir klargestellt, da� jedes Patent entweder f�r
freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu� oder �berhaupt
nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen f�r die Vervielf�ltigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
Bedingungen f�r die Vervielf�ltigung, Verbreitung und Bearbeitung
Paragraph 0. Diese Lizenz gilt f�r jedes Programm und jedes andere
Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
hinweist, da� das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public
License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige
Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung
"auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie
jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also
ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unver�ndert
oder ver�ndert und/oder in eine andere Sprache �bersetzt, enth�lt. (Im
folgenden wird die �bersetzung ohne Einschr�nkung als "Bearbeitung"
eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie"
angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielf�ltigung, Verbreitung und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht ber�hrt; sie fallen nicht in ihren
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausf�hrung des Programms wird nicht
eingeschr�nkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk
darstellt (unabh�ngig davon, da� die Ausgabe durch die Ausf�hrung des
Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, h�ngt von den Funktionen des
Programms ab.
Paragraph 1. Sie d�rfen auf beliebigen Medien unver�nderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
verbreiten. Voraussetzung hierf�r ist, da� Sie mit jeder Kopie einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu�
ver�ffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
Fehlen einer Garantie beziehen, unver�ndert lassen und desweiteren
allen anderen Empf�ngern des Programms zusammen mit dem Programm eine
Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie d�rfen f�r den eigentlichen Kopiervorgang eine Geb�hr verlangen.
Wenn Sie es w�nschen, d�rfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie f�r
das Programm anbieten.
Paragraph 2. Sie d�rfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils
davon ver�ndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk
entsteht; Sie d�rfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
von Paragraph 1 vervielf�ltigen und verbreiten, vorausgesetzt, da�
zus�tzlich alle folgenden Bedingungen erf�llt werden:
(a)
Sie m�ssen die ver�nderten Dateien mit einem auff�lligen
Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
Modifizierung und das Datum jeder �nderung hinweist.
(b)
Sie m�ssen daf�r sorgen, da� jede von Ihnen verbreitete oder
ver�ffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegen�ber
als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgeb�hren zur Verf�gung gestellt wird.
(c)
Wenn das ver�nderte Programm normalerweise bei der Ausf�hrung
interaktiv Kommandos einliest, m�ssen Sie daf�r sorgen, da� es,
wenn es auf dem �blichsten Wege f�r solche interaktive Nutzung
gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
geeigneten Copyright-Vermerk enth�lt sowie einen Hinweis, da�
es keine Gew�hrleistung gibt (oder anderenfalls, da� Sie
Garantie leisten), und da� die Benutzer das Programm unter
diesen Bedingungen weiter verbreiten d�rfen. Auch mu� der
Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
ausgibt, mu� Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine
solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen das ver�nderte Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm
abgeleitet sind und vern�nftigerweise selbst als unabh�ngige und
eigenst�ndige Werke betrachtet werden k�nnen, dann erstrecken sich
diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie
als eigenst�ndige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben
Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt, dann mu� die Verbreitung des Ganzen nach
den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen f�r weitere
Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit
auf jeden einzelnen Teil, unabh�ngig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte f�r Werke in
Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur
Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren
oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden
sind, auszu�ben.
Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das
nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem
auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich
dieser Lizenz.
Paragraph 3. Sie d�rfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk
gem�� Paragraph 2) als Objectcode oder in ausf�hrbarer Form unter den
Bedingungen von Paragraph 1 und 2 vervielf�ltigen und verbreiten -
vorausgesetzt, da� Sie au�erdem eine der folgenden Leistungen
erbringen:
(a)
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollst�ndigen
zugeh�rigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem f�r den
Datenaustausch �blichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen mu�. Oder:
(b)
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
Jahre lang g�ltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten
eine vollst�ndige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
Verf�gung zu stellen - zu nicht h�heren Kosten als denen, die
durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
einem f�r den Datenaustausch �blichen Medium weitergegeben
wird. Oder:
(c)
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
der Zurverf�gungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
erhalten haben. (Diese Alternative ist nur f�r
nicht-kommerzielle Verbreitung zul�ssig und nur, wenn Sie das
Programm als Objectcode oder in ausf�hrbarer Form mit einem
entsprechenden Angebot gem�� Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
verstanden, die f�r Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. F�r ein
ausf�hrbares Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der
Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschlie�lich aller
zugeh�rigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere
Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu
enthalten, was �blicherweise (entweder als Quelltext oder in bin�rer
Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm l�uft - es sei
denn, diese Komponente selbst geh�rt zum ausf�hrbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausf�hrbaren Programms oder des Objectcodes
dadurch erfolgt, da� der Kopierzugriff auf eine daf�r vorgesehene
Stelle gew�hrt wird, so gilt die Gew�hrung eines gleichwertigen
Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
Objectcode zu kopieren.
Paragraph 4. Sie d�rfen das Programm nicht vervielf�ltigen, ver�ndern,
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
ausdr�cklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
Vervielf�ltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die
Lizenz voll anerkennen und befolgen.
Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes
die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu
ver�ndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Werk) ver�ndern oder verbreiten,
erkl�ren Sie Ihr Einverst�ndnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren
Bedingungen bez�glich der Vervielf�ltigung, Verbreitung und
Ver�nderung des Programms oder eines darauf basierenden Werkes.
Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
Programm basierendes Werk) weitergeben, erh�lt der Empf�nger
automatisch vom urspr�nglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielf�ltigen, zu
verbreiten und zu ver�ndern. Sie d�rfen keine weiteren Einschr�nkungen
der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empf�ngers
vornehmen. Sie sind nicht daf�r verantwortlich, die Einhaltung dieser
Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu�, Vergleich
oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umst�nde nicht von den
Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht m�glich ist, das
Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
d�rfen Sie als Folge das Programm �berhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
Beispiel ein Patent nicht die geb�hrenfreie Weiterverbreitung des
Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ung�ltig oder unter
bestimmten Umst�nden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im �brigen soll dieser
Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsanspr�che zu verletzen oder die
G�ltigkeit solcher Anspr�che zu bestreiten; dieser Paragraph hat
einzig den Zweck, die Integrit�t des Verbreitungssystems der freien
Software zu sch�tzen, das durch die Praxis �ffentlicher Lizenzen
verwirklicht wird. Viele Leute haben gro�z�gige Beitr�ge zu dem gro�en
Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
Entscheidung keinen Einflu�.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms
in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich gesch�tzte Schnittstellen eingeschr�nkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so da� die Verbreitung nur
innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschr�nkung, als w�re sie in diesem Text niedergeschrieben.
Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
�berarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
ver�ffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her
der gegenw�rtigen entsprechen, k�nnen aber im Detail abweichen, um
neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, da� es dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder "jeder sp�teren Version" ("any later
version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen
der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen sp�teren
Version, die von der Free Software Foundation ver�ffentlicht wurde.
Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, k�nnen Sie eine
beliebige Version w�hlen, die je von der Free Software Foundation
ver�ffentlicht wurde.
Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in
anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen f�r die
Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
Erlaubnis zu bitten. F�r Software, die unter dem Copyright der Free
Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu
erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und
Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu f�rdern.
Keine Gew�hrleistung
Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
besteht keinerlei Gew�hrleistung f�r das Programm, soweit dies
gesetzlich zul�ssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
best�tigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm
so zur Verf�gung, "wie es ist", ohne irgendeine Gew�hrleistung, weder
ausdr�cklich noch implizit, einschlie�lich - aber nicht begrenzt auf -
Marktreife oder Verwendbarkeit f�r einen bestimmten Zweck. Das volle
Risiko bez�glich Qualit�t und Leistungsf�higkeit des Programms liegt
bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen,
liegen die Kosten f�r notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur
bei Ihnen.
Paragraph 12. In keinem Fall, au�er wenn durch geltendes Recht
gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein
Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben
erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegen�ber f�r
irgendwelche Sch�den haftbar, einschlie�lich jeglicher allgemeiner
oder spezieller Sch�den, Sch�den durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen)
oder Folgesch�den, die aus der Benutzung des Programms oder der
Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlie�lich - aber nicht
beschr�nkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten,
Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden m�ssen, oder dem
Unverm�gen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm
zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter
�ber die M�glichkeit solcher Sch�den unterrichtet worden war.
Ende der Bedingungen
_________________________________________________________________
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar machen
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da� es von
gr��tm�glichem Nutzen f�r die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und ver�ndern kann.
Um dies zu erreichen, f�gen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem
Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
Quelldatei zu stellen, um den Gew�hrleistungsausschlu� m�glichst
deutlich darzustellen; au�erdem sollte jede Datei mindestens eine
"Copyright"-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
vollst�ndige Lizenz gefunden werden kann.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
This program is free software; you can redistribute it and/or
modify it under the terms of the GNU General Public License as
published by the Free Software Foundation; either version 2 of
the License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie k�nnen es unter
den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der
Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder
modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn
Sie es w�nschen) jeder sp�teren Version.
Die Ver�ffentlichung dieses Programms erfolgt in der
Hoffnung, da� es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE
GEW�HRLEISTUNG - sogar ohne die implizite Gew�hrleistung
der MARKTREIFE oder der EIGNUNG F�R EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Details finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen
mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie
an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge,
MA 02139, USA.
F�gen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
per Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie daf�r, da� es nach dem
Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
`show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute
it under certain conditions; type `show c' for details.
Auf Deutsch:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
F�r Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w'
f�r Details ein. Gnomovision ist freie Software, die Sie unter
bestimmten Bedingungen weitergeben d�rfen; geben Sie `show c'
f�r Details ein.
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Nat�rlich k�nnen die von
Ihnen verwendeten Kommandos anders hei�en als `show w' und `show c';
es k�nnten auch Mausklicks oder Men�punkte sein - was immer am besten
in Ihr Programm pa�t.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht f�r
das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel; �ndern Sie
bitte die Namen:
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
program "Gnomovision" (which makes passes at compilers) written by
James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf
das Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher f�r Compiler),
geschrieben von James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, Vizepr�sident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
Programms in propriet�re Programme. Ist Ihr Programm eine
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Linken
propriet�rer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
anstelle dieser Lizenz verwenden.
References
1.
http://www.suse.de/
2.
http://agnes.dida.physik.uni-essen.de/~peter/