| # taz.de -- Gesetze zum Schutz von Whistleblowern: Aufdecken erleichtert | |
| > Bundestag und EU arbeiten an neuen Gesetzen. Damit soll der Schutz von | |
| > Hinweisgebern strafrechtlich und arbeitsrechtlich gestärkt werden. | |
| Bild: Whistleblower wie Edward Snowden sollen in der EU besser geschützt werden | |
| Der Schutz von Whistleblowern (Hinweisgebern) und Journalisten wird derzeit | |
| gleich zweifach verbessert. Der Bundestag hat letzte Woche das [1][Gesetz | |
| zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen] beschlossen, auf EU-Ebene steht der | |
| Beschluss einer Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern unmittelbar bevor. | |
| Das Geschäftsgeheimnisgesetz setzt eine EU-Richtlinie von 2016 um. Wer | |
| Geschäftsgeheimnisse erlangt oder diese nutzt oder offenlegt, muss laut | |
| Gesetz mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. | |
| Zudem können betroffene Firmen zivilrechtlich Unterlassung, Schadenersatz | |
| und Auskunft verlangen. In Deutschland gibt es jetzt erstmals ein | |
| spezielles Gesetz. | |
| Neu und vorteilhaft ist vor allem, dass Whistleblower und Journalisten nun | |
| ausdrücklich gesetzlich vor Strafverfolgung geschützt sind, wenn sie | |
| Geschäftsgeheimnisse offenbaren. Whistleblower sind dabei nicht nur | |
| geschützt, wenn sie „rechtswidriges“ Verhalten eines Unternehmens | |
| aufdecken, sondern auch bei der Enthüllung „sonstigen Fehlverhaltens“. | |
| Anders als im Entwurf geplant, kommt es nicht mehr darauf an, dass | |
| Whistleblower subjektiv „in der Absicht handeln“, das öffentliche Interesse | |
| zu schützen. Nun ist entscheidend, dass die Offenlegung von Geheimnissen | |
| objektiv „geeignet ist“, das öffentliche Interesse zu schützen. Damit | |
| entfällt die von Grünen und Linken befürchtete „Gesinnungsprüfung“. | |
| Allerdings ist es schwerer, den objektiven Nutzen einer Veröffentlichung zu | |
| belegen, als nur den eigenen guten Willen. | |
| ## Abschreckende Wirkung soll vermieden werden | |
| Auf Wunsch von Journalistenverbänden wurde der geplante | |
| Rechtfertigungsgrund für Whistleblower und Journalisten in einen | |
| Tatbestandsausschluss geändert. Damit soll schon jede Prüfung einer | |
| Strafbarkeit und damit jede abschreckende Wirkung auf Whistleblower und | |
| Journalisten vermieden werden. | |
| In Paragraf 23 wurde zudem noch kurzfristig ein neuer strafrechtlicher | |
| Rechtfertigungsgrund für Journalisten aufgenommen, der wohl auch auf andere | |
| Gesetze übertragbar ist. Wenn Journalisten Geschäftsgeheimnisse | |
| entgegennehmen, auswerten und veröffentlichen, machen sie sich nicht wegen | |
| Beihilfe zur Verletzung von Geschäftsgeheimnissen strafbar. Das Gesetz | |
| tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt verkündet ist, also bald. | |
| Dagegen wird die geplante EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern erst | |
| in rund zwei Jahren wirksam, wenn sie in deutsches Recht umgesetzt ist. | |
| Immerhin konnten EU-Ministerrat und Europäisches Parlament (EP) Mitte März | |
| eine Einigung im Trilogverfahren verkünden. Der Rat hat den Kompromiss | |
| angenommen, das EP wird am 17. April abstimmen. | |
| Die Whistleblower-Richtlinie setzt am Schutz von Hinweisgebern gegenüber | |
| ihren Arbeitgebern an. Wer rechtswidriges Verhalten aufdeckt, soll nicht | |
| entlassen, versetzt oder sonst benachteiligt werden. Journalisten | |
| profitieren davon mittelbar, weil Whistleblower wichtige Informanten für | |
| sie sind. | |
| Whistleblower sollen sich zunächst innerhalb ihres Unternehmens beschweren; | |
| hierfür müssen Unternehmen entsprechende Kanäle einrichten. Hinweisgeber | |
| können auch sofort Behörden informieren. Letzteres wurde kurzfristig | |
| zugunsten der Whistleblower geändert. An die Öffentlichkeit können sie sich | |
| aber erst wenden, wenn interne Meldungen ignoriert werden, die | |
| Allgemeinheit unmittelbar bedroht ist oder wenn den Hinweisgebern | |
| Vergeltungsmaßnahmen drohen. | |
| Die EU-Richtlinie erfasst nur die Aufdeckung von Verstößen gegen EU-Recht. | |
| Faktisch ist das aber nicht wenig: Verbraucher-, Daten- und Umweltschutz, | |
| Vergaberecht und Produktsicherheit sind weitgehend durch EU-Recht bestimmt. | |
| Bei der Umsetzung könnte Deutschland den Whistleblower-Schutz auch auf die | |
| Aufdeckung von Verstößen gegen deutsches Recht ohne EU-Hintergrund | |
| ausweiten. | |
| 28 Mar 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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