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# taz.de -- Keine Zustimmung im Bundesrat
> Selbstbestimmungsgesetz: Der frühere Eintrag im Melderegister bleibt
> vorerst gesperrt
Fachverbände hatten ebenso wie Datenschützer:innen vor dem hohen
Diskriminierungspotenzial und dem Risiko eines „[1][Registers für trans
Personen]“ gewarnt. Der öffentliche Druck scheint nun Wirkung gezeigt zu
haben: Eine Verordnung des Bundesinnenministeriums (BMI), die vorsieht,
geänderte Vornamen und Geschlechtseinträge zukünftig im Melderegister zu
kennzeichnen, wurde kurzfristig von der Abstimmung im Bundesrat
zurückgezogen. Unter den Landesregierungen fehlte offenbar die Mehrheit.
Weil es sich beim Meldewesen um Ländersache handelt, bedarf es der
Zustimmung der Länderkammer. „Offensichtlich hat die Bundesregierung kalte
Füße bekommen“, sagte die queerpolitische Sprecherin der Grünen, Nyke
Slawik.
Die Pläne des Bundesinnenministeriums sehen vor, dass der frühere Vorname
und Geschlechtseintrag einer Person zukünftig im Melderegister angezeigt
und auch an andere Behörden übermittelt werden. Dies sei notwendig, um die
Identifizierbarkeit zu gewährleisten. Bisher war der frühere Eintrag mit
einem Sperrvermerk versehen, lediglich der aktuelle Eintrag war einsehbar.
Fachverbänden protestierten, die verfassungs- und datenschutzrechtlichen
Bedenken waren groß. Das noch von der Ampelkoalition eingeführte
Selbstbestimmungsgesetz würde ad absurdum geführt. „Die Speicherung und
Weitergabe früherer Geschlechts- und Namensangaben kann zu Zwangsoutings im
Kontakt mit Behörden führen – mit möglichen Folgen wie Diskriminierung und
Stigmatisierung“, sagte der Bundesverband trans.
Bei den Grünen war die Freude über die abgesetzte Abstimmung groß: „Der
Protest gegen das geplante Sonderregister für trans*, inter* und
nicht-binäre Personen wirkt!“, sagte Nyke Slawik. Amelie Sittenauer
20 Oct 2025
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## AUTOREN
Amelie Sittenauer
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