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# taz.de -- Klage gegen die Öffentlich-Rechtlichen: Ein großes Missverständn…
> Eine Klägerin zieht wegen der Rundfunkbeiträge bis zum
> Bundesverwaltungsgericht. Doch das Geld ist nicht das Problem, sondern
> mangelnde Bodenhaftung.
Bild: Die „Maus“ sollte mal darüber informieren, wie es um das öffentlich…
Der Vorwurf ist nicht eben neu: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR)
erfüllt angeblich seinen Auftrag nicht, weil er kein vielfältiges und
ausgewogenes Programm biete. Weil sie deshalb [1][keinen Rundfunkbeitrag]
zahlen wollte, hat eine Bürgerin aus Bayern geklagt – und bislang alle
Instanzen verloren. Seit Mittwoch verhandelt jetzt das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Prozess ist Wasser auf die Mühlen der ÖRR-Gegner*innen, auch wenn der
Vorsitzende Richter gleich zu Beginn das grundsätzliche Missverständnis all
dieser Argumentationen festgehalten hat: Bei der Frage, ob der ÖRR seinem
Auftrag gerecht werde, geht es um dessen gesamtes Angebot. Also um 12
Fernsehkanäle, über 60 Radioprogramme und noch viel mehr Online-, Podcast-
und Social-Media-Angebote. Es geht nicht um einzelne Sendungen oder
einzelne Sender. Egal ob sie „Klar“, „Monitor“ oder die „Sendung mit …
Maus“ machen.
Wahrscheinlich wäre es sinnvoll, wenn die „Maus“ mal über diesen
Sachverhalt informiert. Dass das öffentlich-rechtliche Mediensystem
grundsätzlich reformiert gehört, ist dabei offensichtlich. So
offensichtlich, dass es mittlerweile sogar passiert.
Entscheidend ist dabei, wie sehr sich die Menschen in „ihrem“ Rundfunk
wiederfinden. Hier [2][hat das System in der Tat seit Jahren ignorant
geschwächelt]. Ein „Erfüllungsgehilfe der staatlichen Meinungsmacht“, wie
die Klage in Leipzig behauptet, ist der ÖRR deshalb aber noch lange nicht.
Er verhandelt Politik und Macht durchaus kritisch – aber zu wenig volksnah.
Gleichzeitig scheut er immer noch, sich in eigener Sache zu erklären und zu
verteidigen.
Doch dafür wird es höchste Zeit. Sonst bekommen selbst die mühsam
errungenen Reformen keine parlamentarische Mehrheit. Wer sich auf
Anstaltsseite darüber freut, irrt. Natürlich ist der Reformstaatsvertrag,
der gerade in den Landtagen durchgestimmt wird, nicht perfekt. Doch bei
einem Scheitern droht, was die Klägerin in Leipzig angeblich verhindern
will: der Durchmarsch einer alles andere als vielfältigen und
demokratischen Meinungsmacht.
1 Oct 2025
## LINKS
[1] /Finanzbedarf-der-Rundfunkanstalten/!6086059
[2] /Debatte-ueber-Oeffentlich-Rechtliche/!6079414
## AUTOREN
Steffen Grimberg
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Klage
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
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