Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Trotz Ermittlung: CDU zahlte weiter
> Neue Details zu Untreueverdacht im Landtag Sachsen-Anhalt
Von David Muschenich
In Sachsen-Anhalt hat am Dienstag eine Polizeidurchsuchung im Landtag für
Aufsehen gesorgt. Hintergrund der Ermittlungen ist, dass die Fraktionen von
CDU, AfD und SPD im Verdacht stehen, Geld veruntreut zu haben. Entgegen dem
2020 geänderten Abgeordnetengesetz sollen sie Personen in bestimmten Ämtern
finanzielle Zuschläge bezahlt haben. Der Bund der Steuerzahler hatte 2023
deshalb Anzeige erstattet. Bei SPD und AfD geht es dabei um das Jahr 2021.
Die CDU-Fraktion zahlt allerdings bis heute Geld für besagte Posten – und
sieht darin kein Problem.
Das Abgeordnetengesetz in Sachsen-Anhalt sieht seit 2020 neben den
monatlichen Diäten der Abgeordneten eine Entschädigung für vier Ämter im
Parlament vor: erstens für den:die Präsident:in des Landtags, zweitens
die Vizepräsident:innen, drittens die Fraktionsvorsitzenden und viertens
die parlamentarischen Geschäftsführer:innen. Weiter heißt es im Gesetz:
Alle darüber hinausgehenden „Zahlungen für besondere parlamentarische
Funktionen aus Mitteln der Fraktionen sind unzulässig.“
Trotzdem listeten CDU, AfD und SPD in ihrer öffentlichen Rechnungslegung im
Jahr 2021 Geld für Fraktionsmitglieder auf, die „besondere Aufgaben“ oder
„besondere Funktionen in der Fraktion“ übernommen hätten. Bei der SPD war…
das 7.500 Euro, in der AfD 25.600 Euro und in der CDU 66.000 Euro. Doch
während bei den anderen Fraktionen in den folgenden zwei Jahren 0,00 Euro
unter dem Punkt verbucht wurden, gab die CDU 2022 noch 47.250 Euro und 2023
dann 62.802,24 Euro an.
Für 2024 und 2025 sind die Rechnungslegungen noch nicht veröffentlicht.
Allerdings erklärte die CDU-Fraktion auf Anfrage der taz, derartige
Ausgaben tätige sie bis heute. Das Geld ginge an die stellvertretenden
Fraktionsvorsitzenden, Arbeitsgruppenvorsitzende und die Obleute der
CDU-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss sowie der
Enquetekommission.
Die CDU-Fraktion sei sich keiner Schuld bewusst. Sie habe jedes Jahr den
Rechtsrat des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Landtag in Anspruch
genommen, demnach seien die Zahlungen rechtens.
Allerdings hat sich auch schon der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt mit
dem Thema beschäftigt. 2023 bezeichnete der Rechnungshof die
Entschädigungen für Arbeitsgruppenvorsitzende und Vizefraktionschefs „als
verfassungsrechtlich sehr bedenklich“. Geld für diese Ämter zu zahlen, sei
„gar nicht vereinbar“ mit dem Abgeordnetengesetz in Sachsen-Anhalt.
Auch die CDU-Fraktion verfolge seit 2023 aufmerksam die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft in Magdeburg. Sie habe mehrfach angeboten, benötigte
Unterlagen bereitzustellen. Das sei aber von den Behörden nicht angenommen
worden. Doch auch nach der Durchsuchung erklärte die CDU-Fraktion, zu
kooperieren.
Ähnlich hatten sich auch die Fraktionen von SPD und AfD geäußert. Die AfD
betonte dabei, sie habe alle gesuchten Dokumente ausgehändigt, deshalb
seien ihre Räume nicht durchsucht worden. Die Staatsanwaltschaft erklärte
auf taz-Anfrage, sie habe für konkrete Personen aller drei Fraktionen
Durchsuchungsbeschlüsse gehabt. Allerdings müsse „nicht jede Schublade“
geöffnet werden, wenn man die gesuchten Dokumente habe.
3 Jul 2025
## AUTOREN
David Muschenich
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.