# taz.de -- Anti-Terror-Gesetz: Schutz gegen Stigma-Anfragen | |
> Banken werden nervös, wenn der Verfassungsschutz nach einem Konto fragt. | |
> Ein Benachteiligungsverbot könnte helfen, heißt es in zwei | |
> Evaluationsberichten. | |
Bild: Kunden sollen nicht mehr ihr Konto verlieren, wenn sich der Verfassungssc… | |
FREIBURG taz | Immer wieder verlieren Menschen ihr Konto, weil der | |
Verfassungsschutz bei der Bank Informationen über den Kontoinhaber | |
verlangt. Dies soll künftig durch ein gesetzliches Benachteiligungsverbot | |
verhindert werden. Das fordern zwei Evaluationsberichte zum | |
Terrorbekämpfungsgesetz. | |
Das Gesetz wurde 2002 nach den Al-Qaida-Anschlägen von New York und | |
Washington beschlossen. Es erlaubt den Nachrichtendiensten, bei Banken, | |
Fluggesellschaften, Post und Telekom-Firmen heimlich Auskünfte über | |
Terrorverdächtige einzuholen. Das auf fünf Jahre befristete Gesetz wurde | |
2006 verlängert und auf gewaltorientierte Extremisten erweitert. Außerdem | |
wurden viele Verfahrenshürden im Interesse der Nachrichtendienste gesenkt. | |
Die Vorschriften, die vor allem das Verfassungsschutzgesetz betreffen, | |
laufen im Januar 2012 aus. Union und FDP verhandeln derzeit über eine | |
Verlängerung. Große Bedeutung haben dabei die Evaluationsberichte. Zunächst | |
wurde mit der Prüfung eine dänische Unternehmensberatung beauftragt. | |
Diese stellte fest, dass der Verfassungsschutz im Jahr 2009 in mehr als | |
hundert Fällen von den Auskunftsrechten Gebrauch gemacht hat, davon 75 Mal | |
bei Telekomfirmen, 26 Mal bei der Post, 14 Mal bei Banken, einmal bei einer | |
Fluggesellschaft. Die dänischen Prüfer schlugen neben dem erwähnten | |
Benachteiligungsverbot vor allem Verschärfungen vor. So sollen Firmen, die | |
die Auskunft verweigern, ein Bußgeld zahlen. | |
Da die Dänen keine Grundrechtsprüfung vorgenommen hatten, beauftragten | |
Innen- und Justizministerium im Herbst noch den Rechtsprofessor Heinrich | |
Amadeus Wolff aus Frankfurt (Oder) mit einem ergänzenden Gutachten, das der | |
taz vorliegt. Wolff kommt zum Ergebnis, dass keine Verfassungsbedenken | |
gegen das Gesetz bestehen. Auch selten genutzte Befugnisse sollten nicht | |
gestrichen werden. Eine weitere Befristung sei nicht erforderlich, eine | |
regelmäßige Evaluierung genüge. | |
Mit Blick auf die Grundrechte schlägt Wolff neben der | |
Benachteiligungspflicht vor, dass die Maßnahmen von der G-10-Kommission des | |
Bundestags genehmigt werden müssen, bisher ist dies nur teilweise der Fall. | |
Die Mitteilungspflicht an die Betroffenen solle ausgeweitet werden. Die | |
Einführung eines Bußgeldes für Auskunftsverweigerer sei "nicht glücklich". | |
9 May 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Überwachung | |
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