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# taz.de -- Anti-Terror-Gesetz: Schutz gegen Stigma-Anfragen
> Banken werden nervös, wenn der Verfassungsschutz nach einem Konto fragt.
> Ein Benachteiligungsverbot könnte helfen, heißt es in zwei
> Evaluationsberichten.
Bild: Kunden sollen nicht mehr ihr Konto verlieren, wenn sich der Verfassungssc…
FREIBURG taz | Immer wieder verlieren Menschen ihr Konto, weil der
Verfassungsschutz bei der Bank Informationen über den Kontoinhaber
verlangt. Dies soll künftig durch ein gesetzliches Benachteiligungsverbot
verhindert werden. Das fordern zwei Evaluationsberichte zum
Terrorbekämpfungsgesetz.
Das Gesetz wurde 2002 nach den Al-Qaida-Anschlägen von New York und
Washington beschlossen. Es erlaubt den Nachrichtendiensten, bei Banken,
Fluggesellschaften, Post und Telekom-Firmen heimlich Auskünfte über
Terrorverdächtige einzuholen. Das auf fünf Jahre befristete Gesetz wurde
2006 verlängert und auf gewaltorientierte Extremisten erweitert. Außerdem
wurden viele Verfahrenshürden im Interesse der Nachrichtendienste gesenkt.
Die Vorschriften, die vor allem das Verfassungsschutzgesetz betreffen,
laufen im Januar 2012 aus. Union und FDP verhandeln derzeit über eine
Verlängerung. Große Bedeutung haben dabei die Evaluationsberichte. Zunächst
wurde mit der Prüfung eine dänische Unternehmensberatung beauftragt.
Diese stellte fest, dass der Verfassungsschutz im Jahr 2009 in mehr als
hundert Fällen von den Auskunftsrechten Gebrauch gemacht hat, davon 75 Mal
bei Telekomfirmen, 26 Mal bei der Post, 14 Mal bei Banken, einmal bei einer
Fluggesellschaft. Die dänischen Prüfer schlugen neben dem erwähnten
Benachteiligungsverbot vor allem Verschärfungen vor. So sollen Firmen, die
die Auskunft verweigern, ein Bußgeld zahlen.
Da die Dänen keine Grundrechtsprüfung vorgenommen hatten, beauftragten
Innen- und Justizministerium im Herbst noch den Rechtsprofessor Heinrich
Amadeus Wolff aus Frankfurt (Oder) mit einem ergänzenden Gutachten, das der
taz vorliegt. Wolff kommt zum Ergebnis, dass keine Verfassungsbedenken
gegen das Gesetz bestehen. Auch selten genutzte Befugnisse sollten nicht
gestrichen werden. Eine weitere Befristung sei nicht erforderlich, eine
regelmäßige Evaluierung genüge.
Mit Blick auf die Grundrechte schlägt Wolff neben der
Benachteiligungspflicht vor, dass die Maßnahmen von der G-10-Kommission des
Bundestags genehmigt werden müssen, bisher ist dies nur teilweise der Fall.
Die Mitteilungspflicht an die Betroffenen solle ausgeweitet werden. Die
Einführung eines Bußgeldes für Auskunftsverweigerer sei "nicht glücklich".
9 May 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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