# taz.de -- Umgang mit Marihuana in US-Staaten: Macht's, wie ihr wollt | |
> Die US-Bundesstaaten dürfen entscheiden, ob sie Marihuana legalisieren | |
> wollen. Das teilte jetzt überraschend das Justizministerium mit. | |
Bild: Begehrte Blätter. | |
WASHINGTON dpa | Die US-Regierung gibt den Bundesstaaten bei der | |
Legalisierung von Marihuana freie Hand. Das Justizministerium werde | |
entsprechende Gesetze auf regionaler Ebene nicht anfechten, teilte es am | |
Donnerstag mit. Damit können Colorado und Washington an der beschlossenen | |
Freigabe der Droge für alle Konsumenten über 21 Jahre festhalten, ohne | |
Probleme mit dem Weißen Haus befürchten zu müssen. | |
Nach Bundesgesetzen ist Marihuana illegal, Anbau und Genuss sind verboten. | |
Zahlreiche Staaten machen nur für medizinische Zwecke eine Ausnahme. In | |
Washington und Colorado hatten sich die Bürger bei Volksentscheiden im | |
vergangenen Jahr für die völlige Legalisierung ausgesprochen. | |
Befürworter sprachen nach der Ankündigung am Donnerstag von einem | |
„wichtigen und historischen Schritt hin zum Ende der | |
Marihuana-Prohibition“. Das Ministerium teilte mit, die Entscheidung sei | |
„ein klares Signal, dass die Staaten frei sind, ihre eigenen Regeln im | |
Umgang mit Marihuana festzulegen“. | |
Die US-Regierung behält sich aber vor, entschieden gegen gewisse | |
Gesetzesbrüche vorzugehen, die mit der Verbreitung von Marihuana | |
zusammenhängen. Dazu gehören der Schmuggel über Staatsgrenzen und die | |
Weitergabe an Minderjährige. Auch dürfe das Geld aus dem Verkauf nicht | |
kriminellen Banden dienen – damit sollten Gewaltverbrechen durch den Anbau | |
und Vertrieb verhindert werden. Auch dürften die Pflanzen nicht auf | |
öffentlichem Gelände oder Grundstücken des Bundes gezogen werden, heißt es | |
in einer internen Anweisung des Ministeriums. | |
Es liege in der Verantwortung der Staaten, für die Einhaltung der | |
Vorschriften zu sorgen. „Wenn irgendwelche der genannten Schäden eintreten, | |
dann werden Bundesstaatsanwälte aggressiv vorgehen“, so das | |
Justizministerium. | |
30 Aug 2013 | |
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